12.05.2020 - 5.1 Vorgesehenes Verfahren zur 1. Änderung des Beba...

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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erinnert an die Diskussion in früheren Ausschusssitzungen zur „Scholle 51“ und den Beschluss aus September 2014 zur planungsrechtlichen Sicherung des Künstler-, Kultur- und Atelierhauses. Es ist jetzt gelungen, eine Möglichkeit zu finden, die Nachnutzung der Kita auf einen gangbaren Weg zu bringen. Anhand einer Präsentation stellt Herr Goetzmann das beabsichtigte Verfahren gemäß § 13 BauGB zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 88 „Südflanke Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße“, Teilbereich Geschwister-Scholl-Straße 51 (Textbebauungsplan), einschließlich der vorgesehenen Änderungen in den textlichen Festsetzungen (Art der baulichen Nutzung; Allgemeines Wohngebiet ersetzt Gemeinbedarf „Kindertagesstätte“) vor.

 

Nach der heutigen Information im Ausschuss ist die Bekanntmachung der Auslegung im Amtsblatt und die öffentliche Auslegung vorgesehen. Damit könnte der Satzungsbeschluss voraussichtlich im IV. Quartal 2020 erfolgen.

 

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