09.06.2020 - 3 Vorstellung von Bauvorhaben

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Frau Hüneke macht auf ein Bauvorhaben in der Geschwister-Scholl-Straße 42 aufmerksam. Zu diesem Bauvorhaben wurde ein weit herausragender Erker genehmigt, welcher über mehrere Geschosse hinausgeht. Sie spricht sich dafür aus, in Bebauungsplänen Möglichkeiten zu schaffen, um solche Ausnahmegenehmigungen eingrenzen zu können.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt die Vermutung an, dass es sich dabei um ein untergeordnetes Bauteil handelt und sich von daher nicht zwingend an die Baulinie halten müsse.

 

Eine sensible Herangehensweise sei erforderlich, äert Herr Jäkel. Er bezweifelt, ob es sich hier noch um ein untergeordnetes Bauteil handelt. Auch Herr Pfrogner teilt diese Zweifel. Ein Bauteil, was 1,50 m herausragt, sei nicht untergeordnet. Hier müsse man stärker auf die Details der Bebauungspläne achten.

 

Herr Goetzmann dankt für den Hinweis. Die Verwaltung wird den Fall zum Anlass nehmen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Zu klären sei, ob es falsch beurteilt worden ist. Wenn nicht, müsse man Lehren für die Erarbeitung der Bebauungspläne daraus ziehen.

 

 

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