09.06.2020 - 4.4 Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung ge...

Beschluss:
vertagt
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Frau Dr. Günther bringt den Antrag ein und verweist hier auf die Handhabung in der Stadt Köln.

 

 

Herr Jekel (Bereich Wohnen) erläutert, dass dieser Antrag einen engen Bezug zu dem in der Antragsbegründung angeführten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem vergangenen Jahr habe (19/SVV/0686). Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Bebauung des RAW-Geländes wurde der Beschluss gefasst, Kriterien für die Identifikation von Gebieten aufzustellen, in denen eine schützenswerte Bewohnerstruktur besteht, deren Bestand gefährdet ist. Diese sollen als Grundlage für die Aufstellung künftiger Erhaltungssatzungen im gesamten Stadtgebiet herangezogen werden können. Mit dem Antrag solle nun der zweite Schritt bereits begonnen werden, bevor das Ergebnis zum ersten Schritt, dem “Grobscreening“, vorliegt. Problematisch sei auch die im Antrag vorgeschlagene Gebietskulisse, auch wenn sie nur als vorläufig beschrieben wurde. Sie wurde jedoch schon für den o.g. Antrag verwendet. Die Verwaltung hatte in der Stellungnahme dazu bereits dargestellt, dass die Abgrenzung wegen der Nutzungs- und Eigentümerstrukturen aus ihrer Sicht nicht zielführend sei.

Gegenwärtig bereitet die Verwaltung ein Grobscreening vor, in welchem die entsprechenden Kriterien, teilweise durch Zugriff auf die im Bereich Statistik vorhandenen Sekundärstatistiken, zusammengestellt werden.

 

 

Frau Hüneke schlägt vor, den Antrag zurückzustellen und mit Vorlage des von der Verwaltung angekündigten Grobscreenings erneut aufzurufen.

 

 

Herr Pfrogner verweist auf den Antrag seiner Fraktion DIE aNDERE aus dem Herbst, die Untersuchung für das gesamte Stadtgebiet vorzunehmen.

 

 

Nach kurzen Äußerungen weiterer Ausschussmitglieder stellt der Ausschussvorsitzende die Frage an die Antragstellerin, ob eine Zurückstellung des Antrages denkbar wäre.

 

 

Frau Dr. Günther erkundigt sich bei der Verwaltung, ob das Grobscreening bis zur nächsten Sitzung am 11.8.2020 vorgelegt werden könne.

 

 

Herr Jekel sichert die Vorstellung des Grobscreening für die nächste Sitzung zu, so dass Frau Dr. Günther den Antrag bis zum 11.8.2020 zurückstellt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage