09.06.2020 - 4.3 Anpassung Fördergebietskulissen Wohnraumförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein und verweist auf die Systematik zur Ausweisung von Fördergebietskulissen. Die Stadt schlägt dem Land die Förderkulisse vor. Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) prüft und bestätigt die Kulisse gegenüber der Stadt.

 

Daraufhin fasst die Stadt den Selbstbindungsbeschluss, welcher hierr die Fläche in Babelsberg vorgelegt worden ist. Die Kulisse stellt die Voraussetzung für die Förderung dar. Das Potsdamer Baulandmodell greift und damit die Verpflichtung zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau. Die Anrechnung des Fördervorteils erfolgt im Rahmen der Angemessenheitsberechnung. Nach Baulandmodell besteht die Verpflichtung zu ca. 36 gebundenen Wohnungen in WA 3 und WA 4. Ohne die Anrechnung des Fördervorteils wären nur ca. 26 gebundene Wohnungen möglich.

 

Ebenso sollen Bereiche der ehemaligen innerstädtischen Sanierungsgebiete „Am Obelisk“ und des „Holländischen Viertels“ zum Vorranggebiet Wohnen umgewandelt werden, damit auch nach der Aufhebung der Sanierungssatzung die Gebiete in einer Förderkulisse liegen.

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass die Landeshauptstadt Potsdam darüber hinaus bemüht ist, in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), die derzeitige Förderkulisse auf die gesamte Stadt auszuweiten. Das Ziel der Stadt ist es, die Förderkulisse auf Potsdam insgesamt für Fchen, auf denen Geschosswohnungsbau zulässig ist, auszuweiten. Mindestens sollte die Ausweisung auf die Ortsteile Bornim, Fahrland, Krampnitz, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland und Pirschheide, Golm-Nord und Golm-Campus (für Studentisches Wohnen) erfolgen, da diese Ortsteile bisher von der Förderung ausgeschlossen sind. Bisherige Forderungen des MIL halten jedoch neben guter Busanbindung auch die Regionalbahn oder Tram in erreichbarer Entfernungr notwendig.

 

 

Herr Pfrogner verweist auf die in der Karte ausgewiesenen 4 Kategorien der Förderkulissen Wohnungsbau und bittet um Information, was unter einem konsolidierten Gebiet zu verstehen ist. Die Beantwortung wird mit der Niederschrift erfolgen (konsolidierte Gebiete der Wohnraumförderung sind Gebiete, in denen eine Förderung nach den Förderprogrammen der Investitionsbank des Landes Brandenburg möglich sind, jedoch keine Eigentumsförderung).

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung desländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

 

Die Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vorranggebiete Wohnen für die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

 

Der Oberbürgermeister soll in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und    Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse,glichst über die gesamte Stadt, anstreben.

 

Darüber hinaus werden folgende Bereiche umgewandelt:

 

Das Innerstädtische Sanierungsgebiet „Am Obelisk“ wird durch Aufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

Ein Teilbereich des Innerstädtischen Sanierungsgebietes „Holländisches Viertel“ wird nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage