09.06.2020 - 4.5 Abschluss vorbereitender Untersuchungen für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Tagesordnungspunkte 4.5 und 4.6 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt die Vorlagen 20/SVV/0474 und 20/SVV/0475 anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) vor. Das Oberlinhaus beabsichtigt, seine Grundstücksflächen Flächen in den kommenden Jahren zu erweitern und sieht dafür vor, Teile des zu entwickelnden Quartiers an der nahegelegenen Glasmeisterstraße in Babelsberg zu nutzen. Deshalb werden neben modernem Wohnraum auch Flächen für medizinische-therapeutische Nutzungen sowie Dienstleistungs- und Serviceangebote des Oberlinhauses entstehen. Darüber hinaus ist die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie Wohnraum r Menschen mit besonderer Förderbedürftigkeit geplant. Im Süden des Areals strebt die Stadtverwaltung überdies an, einen Standort für eine Schule planungsrechtlich zu sichern. Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss mit der Vorkaufsrechtssatzung zu begleiten. Auf Rückfragen verschiedener Ausschussmitglieder, u.a. zur Einordnung des Parkhauses sowie zur Altlastenfreistellung geht Herr Goetzmann ein und gibt einen Ausblick auf das weitere Verfahren.

 

Die Frage nach dem Verhältnis von freifinanziertem und sozialen Wohnungsbau kann erst später beantwortet werden, wenn die Einbindung der Beteiligten klar ist.

 

r den Bereich nördlich der Glasmeisterstraße gelegenen Bereich wird aus den Gesprächen mit den Grundstückseigentümern derzeit kein Bedarf gesehen. Dem werde man sich später widmen, jedoch nicht in diesem Bebauungsplanverfahren.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage 20/SVV/0474 zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ndlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die vorbereitendenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB (Beschluss 10/SVV/0755 vom 03.11.2010) des Gebietes Glasmeisterstraße werden abgeschlossen. Es bestehen keine Erfordernisse zur Anwendung des besonderen Städtebaurechtes für die Durchführung einer Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme. Die städtebauliche Entwicklung des Gebiets kann durch ein Bebauungsplanverfahren sowie einen städtebaulichen Vertrag mit den mitwirkungsbereiten Eigentümern gesichert werden (siehe Anlage 1).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 166 “Glasmeisterstraße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren teilweise im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass anteilig externe Kosten von der Vorhabenträgerin übernommen werden.

 

  1. Die Erarbeitung werterhöhungsrelevanter Planungsschritte zum Bebauungsplanverfahren soll erst aufgenommen werden, wenn die gemäß Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) (DS 20/SVV/0081) erforderlichen Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer vorliegen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen