11.08.2020 - 5.11 Beachvolleyballangebot im Volkspark erweitern

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt nochmals die im Geschäftsgang befindlichen Anträge vor:

 

Ursprungsantrag der CDU-Fraktion vom 19.05.20

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Beachvolleyballangebot im Volkspark als öffentliches Angebot unabhängig von der professionellen Anlage und deren Realisierung bedarfsgerecht gestaltet werden kann. Dazu ist zu prüfen, wo und wieviel Plätze zusätzlich im Volkspark benötigt und gebaut werden können sowie ein Plan zur Realisierung zu erstellen.

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist bis Oktober 2020 zu berichten.

 

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 2.06.20

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ersatz für den Wegfall der kommerziellen Beachvolleyballanlage im Volkspark, ein öffentliches Ersatzangebot an derselben Stelle im Großen Wiesenpark an der Erich-Mendelssohn-Allee zu schaffen.

Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, wie eine Ersatzfläche für den Betreiber der Beachvolleyballanlage Funfor4 bereitzustellen ist.

 

Neue Fassung der CDU-Fraktion vom 03. Juni 2020:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das öffentliche Beachvolleyballangebot im Volkspark unabhängig von der Realisierung der professionellen Anlage für die Saison 2020 bedarfsgerecht zu erweitern.

 

 

Herr Goetzmann geht auf Antragsinhalte ein und berichtet, dass die Verwaltung bereits seit mehreren Wochen Anstrengungen im Sinne der Intention des Ursprungsantrages unternimmt. Er empfiehlt daher, dem Ursprungsantrag zu folgen und verweist hier auf den klaren Zusammenhang zwischen Prüfung und Realisierung.

 

 

Herr Heuer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des gerichtlichen Verfahrens.

 

 

Herr Goetzmann teilt mit, dass die gerichtliche Befassung nur im Eilverfahren erfolgt ist; jedoch mit klaren Hinweisen zu den Maßstäben, die die Verwaltung im Hauptsacheverfahren berücksichtigen müsse. Die Nacharbeit des Lärmschutzgutachtens sei erforderlich. Diesem Schritt ist der antragstellende Betreiber jedoch nicht mehr gefolgt.

 

Ergänzend informiert Herr Goetzmann, dass sich die Verwaltung mit der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH bezüglich der Erweiterungsmöglichkeiten von öffentlichen, nicht kommerziellen Beachvolleyballflächen im Volkspark in Abstimmung befindet, so dass die mit dem Ursprungsantrag erbetene Berichterstattung im Ausschuss für Bildung und Sport im Oktober 2020 möglich sein wird. Dabei wird insbesondere das Augenmerk auf die Bedarfsprüfung und den Immissionsschutz gerichtet.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag in seiner Ursprungsfassung zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie das Beachvolleyballangebot im Volkspark als öffentliches Angebot unabhängig von der professionellen Anlage und deren Realisierung bedarfsgerecht gestaltet werden kann. Dazu ist zu prüfen, wo und wieviel Plätze zusätzlich im Volkspark benötigt und gebaut werden können sowie ein Plan zur Realisierung zu erstellen.

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist bis Oktober 2020 zu berichten.“

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage