25.08.2020 - 4.6 Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und erinnert, dass die bisher im Bebauungsplan festgesetzte Mischnutzung aus Gewerbe und Wohnen in den vergangenen Jahren nicht umgesetzt werden konnte. Die aktuelle Beschlussvorlage hat den Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Priesterweg zum Gegenstand. Ziel der Planung ist hier die Änderung einer Mischgebietsnutzung hin zu einer Nutzung als Allgemeines Wohngebiet sowie die Sicherung von Erschließungsflächen. Darüber hinaus sollte die bereits festgesetzte Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte weiterhin gesichert aber bedarfsgerecht verkleinert werden. Anhand einer Präsentation gibt Frau Holtkamp einen Überblick über den Verfahrensablauf und die wesentlichen Änderungen der Planung. Insgesamt wurde eine frühzeitige sowie eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentliche Belange durchgeführt. Zusätzlich wurde eine eingeschränkte Betroffenenbeteiligung der Grundstückseigentümerin und des Landesamtes für Umwelt in Bezug auf eine zusätzliche Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Lärmschutz für den Bereich der Kindertagesstätte durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum Entwurf, der Bebauungsplan mit Begründung sowie der geänderte städtebauliche Vertrag sind der Vorlage zur abschließenden Beschlussfassung beigefügt

Auf die Nachfrage von Frau Hüneke hinsichtlich der Verkleinerung der öffentlichen Bedarfsfläche gegenüber der Ursprungsplanung, antwortet Frau Holtkamp. In Abstimmung mit dem zuständigen Fachbereich wurde festgestellt, dass der Kita-Bedarf bereits abgedeckt ist, so dass kein größerer Bedarf besteht.

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld“, 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).

 

  1. Dem ergänzten Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird zugestimmt (siehe Anlage 7).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 18 "Kirchsteigfeld", 4. Änderung, Teilbereich Priesterweg wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage