25.08.2020 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 168 "Erholungsgärten am Horst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Siehe TOP 4.7

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage