25.08.2020 - 4.8 Bebauungsplan Nr. 168 "Erholungsgärten am Horst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 25.08.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 168 „Erholungsgärten am Horstweg“ erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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1,6 MB
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