08.09.2020 - 6 Sonstiges

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Frau Dr. Günther greift den Beschluss 20/SVV/0083 Wollestraße 52, Gemeinschaftswohnobjekt sichern auf und bittet um Information zur Umsetzung des Beschlusses.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) erinnert an seine Zusage, über die wesentlichen Kernpunkte zu informieren, bevor es zur einer Ausschreibung kommt. Hier befinde man sich gegenwärtig in der Schlussphase der Bearbeitung. Es ist beabsichtigt für die Sitzung des Hauptausschusses am 7.10.20 eine Mitteilungsvorlage vorzulegen.

 

 

Frau Dr. Günther zitiert den Beschlusstext „zu prüfen, ob die Stadt das Objekt Wollestraße 52 als Zwischenerwerber mit dem Ziel einer anschließenden Vergabe als Gemeinschaftswohnprojekt übernehmen kann“.

 

 

Herr Goetzmann bittet zu beachten, dass es sich hier um ein Grundstück im städtischen Treuhandvermögen für das Sanierungsgebiet Babelsberg handelt und der Sanierungsträger Stadtkontor an dieser Stelle auf Weisung der Stadt handelt. Der Umgang mit dem Sondervermögen unterliegt zu 100 % städtischer Weisung. Es sei nicht zielführend für besondere Zwecke ein Sondervermögen zu bilden und es dann durch die Stadt für sich selbst zu erwerben. Im Kern besteht der Auftrag aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung darin, die soziale Bindung weiter sicherzustellen und sowie das gemeinschaftliche Wohnprojekt zum Gegenstand einer Ausschreibung zu machen.

 

 

Herr Dr. Zöller nimmt Bezug auf die Sitzungsleitung zum TOP 4.2 und bittet nftig um Einhaltung der Geschäftsordnung. Die Gewährung eines Rederechtes erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ausschussmitglieder. Dieses darf entsprechend der Geschäftsordnung jedoch nur einmal wahrgenommen werden und beinhaltet keine Mitwirkung an der Diskussion sowie das Beantworten von Nachfragen.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Entschuldigung  und räumt ein, hier formal die Regelungen zu Rederecht wegen der Bedeutung des Projektes überzogen zu haben, es sollte noch einmal der Klärung dienen. Selbstverständlich solle dies nicht weiter so gehandhabt werden.

 

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