22.09.2020 - 5.1 Information der Verwaltung über die erforderlic...

Reduzieren

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) informiert, für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich 14-16A ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB, durchführen zu wollen. Dies ist möglich, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Entwurf der 2. Planänderung ist ab 18.10.2020 vorgesehen. Anlass für die 2. Bebauungsplanänderung ist der Erhalt des Minsk verbunden mit einem geändertem Freiraumkonzept für das angrenzende WA 3:

 

-          Änderung der Tiefgaragenzufahrt

-          Quartiersplatz zwischen Museum und Wohnbebauung

-          Aufwertung der urbanen Wohnqualität durch ebenerdige Terrassen.

    Eine GRZ-Überschreitung für Nebenanlagen und Tiefgaragen / Zufahrten erforderlich.

 

Ziel der Planung ist die Erhöhung der GRZ (2) für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen analog zu den Regelungen für WA 2 und WA 4 (WA = allgemeines Wohngebiet, GRZ = Grundflächenzahl).

 

 

Herr Jäkel bittet die Begrünung der Tiefgarage zu prüfen und Herr Gericke erinnert, an die im Ausschuss erfolgte Zwischenberichterstattung gemäß Beschluss „Begrünung mit Straßen und Stadtbäumen zwischen Lustgarten, Marstall und Landtag“. Die Bitte von Herrn Jäkel sollte mit in die Überlegungen zur Endberichterstattung einfließen.

 

Reduzieren