22.09.2020 - 4.10 Bebauungsplan Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Pfrogner hat zu Beginn der Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt seine Befangenheit erklärt.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Mit dem heute zur Aufstellung vorgeschlagenen Bebauungsplan Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" soll unter Einbeziehung des westlich an die Trebbiner Straße angrenzenden bebauten Grundstücks das Ziel verfolgt werden, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein funktionsfähiges neues Gewerbegebiet zu schaffen. Die Flächen sollen als ein Gewerbe-, Lager- und Logistikstandort entwickelt werden. Des Weiteren werden mit dem Bebauungsplan die bestehenden gewerblich genutzten Flächen in ihrer Art gesichert. Mit der Planung soll ein Beitrag zur Deckung des großen Bedarfs an kleinteiligen gewerblich-logistischen Flächen im Stadtgebiet geleistet werden. Aufgrund des zwischenzeitlichen Eigentümerwechsels soll daher das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 "Trebbiner Straße" eingestellt und der Aufstellungsbeschluss zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren aufgehoben werden.

 

 

Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 169Gewerbegebiet Trebbiner Straße ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" (DS 03/SVV/0557) wird eingestellt und mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben (siehe Anlage 3).
  3. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 5). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen DS 06/SVV/0487).
  4. Die Festlegung der Priorität des Bebauungsplans Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" soll entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

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Anlagen zur Vorlage