27.10.2020 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 27.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit mit 9 von 9 stimmberechtigten Mitgliedern fest.
Zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes vom 08.09.2020 erfolgen keine Hinweise. Die Niederschrift wird einstimmig bestätigt.
Zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes vom 22.09.2020 erfolgen keine Hinweise. Die Niederschrift wird einstimmig bestätigt.
Zur Tagesordnung werden folgende Wünsche vorgebracht:
Der Ausschussvorsitzende informiert, dass zu den Tagesordnungspunkten
- 6.1 Wohnmobilstellplatz neben dem Alten Krug im OT Marquardt der Ortsvorsteher Marquardt, Herr Roggenbuck, sowie Herr Schulze sowie
- 6.2 B-Plan-Änderung Nr. 88 Südflanken Park Sanssouci/Geschwister-Scholl-Straße Herr und Frau Meyer zu Altenschildesche
anwesend, für welche Rederecht beantragt wird.
Herr Dr. Niekisch bittet die beiden Punkte vorzuziehen und nach dem TOP 3 einzuordnen.
Herr Heuer bittet um Information, wie diese beide Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gekommen sind. Insbesondere zum TOP 6.1 befindet sich ein Antrag der CDU-Fraktion (Moratorium für die Nutzungsuntersagung des Wohnmobilstellplatzes im OT Marquardt, Flur 6, Flurstück 138, DS 20/SVV/1182) im Geschäftsgang, welcher in der kommenden Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird. Die Diskussion sollte nicht vorgezogen stattfinden.
Der Ausschussvorsitzende informiert, dass hier Probleme aufgetreten sind und er die Möglichkeit eröffnen wollte, darüber im Ausschuss zu sprechen. Von daher habe er als Ausschussvorsitzender gebeten, die beiden Punkte 6.1 und 6.2 auf die Tagesordnung zu setzen und die vorgenannten Personen zur Wahrnehmung von Rederechten ermutigt.
Auf Nachfrage informiert Herr Rubelt, dass im Sinne der Ökonomie von Sitzungen eine zielgerichtete Diskussion und Berichterstattung im Zusammenhang mit dem angesprochenen Antrag sinnvoller wäre.
Frau Hüneke schließt sich ihrem Vorredner an, den Punkt 6.1 heute nicht zu behandeln, da ein Vorgriff nicht dem Prozedere entspreche.
Herr Pfrogner kann den Argumenten von Herrn Heuer und Frau Hüneke folgen. Aufgrund der Anwesenheit der Gäste empfiehlt er jedoch, zumindest die Wahrnehmung der Rederechte zu gestatten.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Verbleib des TOP 6.1 auf der TOP zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 4/5/0 – damit entfällt TOP 6.1
Der Antrag 20/SVV/1182 wird in der kommenden Sitzung aufgerufen.
Zum TOP 6.2 informiert der Ausschussvorsitzende, dass es zur beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 einen Konfliktpunkt gebe. Von daher habe er veranlasst, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Mit der Möglichkeit der Wahrnehmung des Rederechtes für die Anwohner sowie der erwarteten Information seitens der Verwaltung, könne eine Aufklärung zur Entschärfung der Situation beitragen.
Für die Verwaltung informiert Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) zu den Verfahren der Bauleitplanung. Er bestätigt, dass es noch Konflikte mit der Scholle 51 gebe und die Verwaltung sowohl die Betreiber der Scholle 51 als auch die Anwohner zu einem Erörterungstermin eingeladen habe, um zu sehen, wie weit der Konflikt entschärft werden könne. Die Verwaltung wird im Ergebnis eine Verwaltungsvorlage zu diesem Abwägungsprozess vorbereiten und in den Geschäftsgang der Stadtverordnetenversammlung bringen.
Frau Reimers unterstützt die Auffassung von Herrn Goetzmann und erinnert, dass bei einem Bebauungsplanverfahren grundsätzlich mindestens dreimal die Möglichkeit gegeben wird, sich damit auseinanderzusetzen.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Verbleib des TOP 6.2 auf der TOP zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 2/6/1 – damit entfällt TOP 6.1
Frau Reimers informiert, dass sie gebeten habe, den TOP 6.3 Kündigungen von Kleingärten in der Berliner Vorstadt auf die Tagesordnung zu nehmen. Es gibt dort bei einem gesichertem Kleingartengelände Verschiebungen hinsichtlich der Eigentümersituation. Die Verwaltung wird um Information gebeten, ob die Politik hier aktiv werden müsse.
Herr Rubelt bestätigt, dass die Verwaltung auf die präzise Frage antworten könne.
Der Ausschussvorsitzende stellt den Verbleib des TOP 6.3 auf der TOP zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.