27.10.2020 - 4.3 Nutzung der Fläche gegenüber der Haltestelle "C...

Beschluss:
vertagt
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Herr Dr. Niekisch bringt den Antrag als Prüfauftrag ein.

 

 

Herr Dr. Zöller macht aufmerksam, dass bereits mit den Ausführungen in der Antragsbegründung das Prüfergebnis vorweggenommen worden ist und der Prüfauftrag somit nicht erforderlich sei.

 

 

Herr Jäkel unterstützt das Antragsanliegen. Die Prüfung, ob eine sportliche Nutzung möglich sei, könne trotzdem erfolgen. Die Prüfung einer Schulnutzung, wie vom Ausschuss für Bildung und Sport vorgeschlagen, sei hingegen nicht erforderlich.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) informiert zur Genese des in der Begründung (Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“, 1. Änderung, Teilbereich Nedlitzer Holz DS 16/SVV/0523) angesprochenen Bebauungsplanes sowie zu den Sachverhalten. Das in Schul- und Sportnutzung geänderte Votum aus dem Ausschuss für Bildung und Sport ist exakt das, was Gegenstand des vorgenannten Bebauungsplanes gewesen ist. Hier habe es intensive Abstimmungen mit den Landesebenen gegeben. Die Ablehnung erfolgte aufgrund des Denkmalschutzes.

Herr Goetzmann führt dazu aus, dass das Brandenburgische Landesamt für Denkmalschutz und Archäologisches Landesmuseum die Landeshauptstadt Potsdam noch während des Beratungsgangs zum obenstehenden Änderungsbeschluss darüber informierte, dass die betrachtete Fläche zusammen mit anderen Teilen der ehemaligen Bornimer Feldflur als Gartendenkmal unter Denkmalschutz gestellt wurde. Die Bezeichnung des Denkmals lautet: Elemente der ehemaligen Bornimer Feldflur (Alleen und Feldwege, Remisen und Holzungen, Acker- und Wiesenflächen, Hecken und Gräben), Potsdam Nordraum. Mit der Eintragung in die Landesdenkmalliste wurde die geplante bauliche Nutzung des Standorts faktisch ausgeschlossen, der Aufstellungsbeschluss mit Beschluss der SVV vom 27.09.2016 (Drucksache 16/SVV/0523) aufgehoben.

Hinsichtlich der im Antrag genannten Terminstellung Berichterstattung in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 verweist Herr Goetzmann auf die Geschäftsordnung und die erheblichen zeitlichen Vorläufe. Die Berichterstattung müsse in Form einer Mitteilungsvorlage vorgelegt werden, die bereits zum jetzigen Zeitpunkt fertig sein müsste. Realistisch wäre hier allenfalls März 2021.

 

 

Herr Dr. Niekisch übernimmt als Antragsteller die Terminstellung März 2021.

 

 

In der weiteren Diskussion stellt Frau Hüneke den Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung. Die Verwaltung wird um die Übermittlung der denkmalrechtlichen Stellungnahme gebeten (Anlage zur Niederschrift). Der Antrag wird in der kommenden Sitzung erneut aufgerufen und der SBWL-Ausschuss kann sich in Kenntnis der Stellungnahme zu dem Antrag positionieren.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den GO-Antrag von Frau Hüneke zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 7/0/2 damit wird der Antrag bis zur Sitzung am 10.11.20 zurückgestellt.

 

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Anlagen