27.10.2020 - 4.5 Pop-Up-Fußgängerzone in der östlichen Brandenbu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Dr. Niekisch informiert, dass der KUM-Ausschuss den Antrag mit 2/3/4 abgelehnt habe.

 

 

Herr Said bittet die Belange der Anwohner zu berücksichtigen und spricht sich gegen den Antrag aus.

 

 

Herr Heuer sieht keinen Grund, hier bis zum 15.11.20 vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Eile sei hier nicht erforderlich.

 

 

Herr Dr. Zöller verweist auf den Diskussionsprozess Werkstattverfahren zur Umgestaltung der Friedrich-Ebert-Straße und hält das Parken der Anwohner für ein lösbares Problem.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) macht aufmerksam, dass der Beschlusstext zwei Teile habe. Der erste Teil wird bereits im Zuge der Umsetzung des Innenstadtverkehrskonzeptes berücksichtigt. Jedoch renr die Umsetzung des zweiten Teiles entsprechende Umbauten erforderlich. Erst nach den erfolgten Umbauten sei eine Anordnung als Fußngerzone möglich. Der Umbau wird voraussichtlich in 2022/2023 vorgenommen.

Herr Schenke ergänzt, dass es sich beispielsweise beim Weihnachtsmarkt um eine jeweils temporäre Lösung auf der Basis einer Sondernutzung handelt.

 

 

Herr Jäkel schlägt vor und beantragt im 1. Absatz das Wort baldmöglichst einzufügen und den 2. Absatz zu streichen

 

 

Herr Dr. Zöller äert als Mitantragsteller Einverständnis zu diesen Änderungen.

 

 

Herr Heinzel bittet zu beachten, dass baldmöglichst keine klare zeitliche Einordnung hat. Im Grunde ist der Antrag inhaltlich bereits durch Verwaltungshandeln erledigt und es bedarf keiner Abstimmung.

 

 

Herr Dr. Zöller erwidert, dass baldmöglichst in spätestens 2024 zu interpretieren sei.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt folgende geänderte Fassung zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der östlichen Brandenburger Straße baldmöglichst eine Fußngerzone einzurichten.

 

Die Fußngerzone gilt mit Beginn des Weihnachtsmarkts 2020. Falls der Weihnachtsmarkt nicht bzw. nicht in der östlichen Brandenburger Straße stattfindet, beginnt die Gültigkeit mit dem 15.11.2020.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

1