27.10.2020 - 6.3 Kündigungen von Kleingärten in der Berliner Vor...

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Frau Reimers erinnert, dass bereits an verschiedenen Stellen der Stadt versucht worden ist, Kleingartenflächen anderen Nutzungen zuzuführen. Sie bittet um Auskunft zum Sachverhalt und den Möglichkeiten, ggf. dagegen vorzugehen.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) stellt dar, dass die private Fläche der Kleingartenanlage im Bebauungsplan Nr. 35-1 „rdliche Berliner Vorstadt“ als Dauerkleingärten gesichert ist. Es wurde festgestellt, dass der VGS nicht Rechtsnachfolger des VKSK (Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter aufgelöst 1990) geworden ist. Zwischenzeitlich ist der VGS (Kreisverband Potsdam der Garten und Siedlerfreunde e.V.) als Zwischenpächter nicht mehr in Besitz der Flächen.  Es gibt Gespräche zwischen den Beteiligten, Vertreter der Gartensparte, der Verwaltung unter beratender Einbeziehung des VGS.

Das Bundeskleingartengesetz gibt die Möglichkeit, dort wo eine privatrechtliche Klärung nicht greift, an Kleingärtner zwischen zu verpachten (Abschluss von bundeskleingartengesetzkonformen Pachtverträgen).

 

Im Augenblick besteht kein politischer Handlungsbedarf, sondern nur Handlungsbedarf für die Verwaltung. Der ist verwaltungsseitig in Arbeit.

 

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