10.11.2020 - 4.8 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
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Die Tagesordnungspunkte 4.8 und 4.9 werden gemeinsam behandelt.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage 20/SVV/1201 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, Prioritätenfestlegung 2021-2022 ein. Sie führt aus, dass seit dem letzten Stand der Beschlussfassung von Januar 2020 eine Fülle weiterer Wünsche zu diversen Planverfahren an die Verwaltung mit der Bitte um dringliche Aufnahme in die Bearbeitung herangetragen worden ist. Dabei übersteigt die Anzahl dieser Planungswünsche bei Weitem den Rahmen dessen, was in den vergangenen 10 Jahren der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung über die Prioritäten in der Verbindlichen Bauleitplanung vorgelegt worden ist. Für die Jahre 2020/2021 ist daher eine erneute Entscheidung über die Dringlichkeit der Aufnahme in die Bearbeitungsprioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung erforderlich.

Für den bevorstehenden Zeitraum 2020/2021 existiert unverändert ein außerordentlich dringlicher Bedarf an der Bereitstellung von Flächen für die soziale Infrastruktur, für die verschiedene Bebauungsplanverfahren erforderlich sind. Eine große Dringlichkeit besteht daneben auch für den Wohnungsbau, insbesondere in der Sicherung mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen. Auch für die Gewerbeflächensicherung, die technische Infrastruktur und die Entwicklung stadtentwicklungsrelevanter Sonderprojekte ist in hohem Umfang Bauleitplanung erforderlich. Die aktuelle Beschlussvorlage ist daher, wie bereits in der letzten Beschlussvorlage zu diesem Thema, ergänzt um einen aktuellen Kriterienkatalog, der an diesen stadtentwicklungsrelevanten Handlungsfeldern ausgerichtet ist. Frau Holtkamp erläutert hierzu die Anlage2 der Beschlussvorlage. Im Ergebnis werden 40 Planverfahren in Priorität 1 eingestuft, die von besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung sind. Frau Holtkamp verweist darauf, dass daneben für eine Reihe wichtiger Bebauungspläne trotz erhöhter Kapazitäten im Jahr 2019 nur eine Einstufung in Priorität 2 oder 3 vorgeschlagen werden kann.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) macht ergänzend aufmerksam, dass diese schwierige Ausgangssituation Anlass war, Möglichkeiten der Förderung von Prozessen der Bauleitplanung zu eruieren. Im Ergebnis der durchgeführten Prüfungen kann nun ein Lösungsweg zur Beschleunigung von Planverfahren aufgezeigt werden, der auf eine unmittelbare Unterstützung und Förderung durch die Stadtverordnetenversammlung gerichtet ist. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 20/SVV/1267 „Förderung von Prozessen der Bauleitplanung“ wird der Vorschlag unterbreitet, dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes eine entsprechend höhere Verantwortung für diese Planverfahren zu verleihen. Nach diesem Vorschlag soll für die Fälle, in denen nach den Verfahrensvorschriften des BauGB keine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich ist, die Verantwortung unmittelbar in diesen Ausschuss verlagert werden.

Insbesondere bei Planverfahren, zu denen keine kontroverse Diskussion zu erwarten ist, jedoch die Beteiligung zur Fortführung der Planverfahren im Gremium ermöglicht werden soll, könnte das hier vorgeschlagene Prozedere zur ausschließlichen Beteiligung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes Anwendung finden. Es wird beabsichtigt die Vorlagen – ohne vorherige Einbringung und abschließende Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung – direkt dem Ausschuss SBWL vorzulegen. Zielstellung dabei ist, die Vorlage / den Bericht mindestens 14 Tage vor der Ausschusssitzung den Ausschussmitgliedern in schriftlicher Form zuzuleiten, so dass in dem Zeitraum zwischen Erhalt der Vorlage und Beratung im Ausschuss die Möglichkeit zur Rückkoppelung in den Fraktionen bestehe.

Würde diesem Verwaltungsvorschlag zur Effizienzsteigerung gefolgt werden, ergäbe sich ein zeitlicher Gewinn von 3 Monaten für ein Regelverfahren zu einem Bebauungsplan. Dabei habe der SBWL-Ausschuss jederzeit die Möglichkeit im Falle einer kontroversen Diskussion zu einer Planung die Leitentscheidung der Stadtverordnetenversammlung zu verlangen.

Die Entscheidung, was kontrovers ist oder nicht, ist am Ende eine Frage an die Stadtverordnetenversammlung. Dabei müsse das System so robust sein, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, zu entscheiden, welches Verfahren gewählt wird.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass die Bauleitplanung hilft, Konflikte zu lösen und erinnert an die Bitte der Stadtverordnetenversammlung vor einem Jahr, Vorschläge zur Beschleunigung von Bauleitplanverfahren zu erarbeiten. Dem Wunsch ist die Verwaltung mit diesem Vorschlag nachgekommen.

 

 

Herr Goetzmann bestätigt, dass der SBWL-Ausschuss keine Beschlüsse im Sinne der Planungshoheit fassen könne, jedoch an den Stellen, wo es keines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedarf, könne das hier vorgestellte Verfahren gewählt werden, welches nach intensiver Abstimmung mit Frau Krusemark (Rechtsamt) den kommunalrechtlichen Anforderungen entspricht.

 

 

 

Frau Dr. Klockow äußert sich skeptisch und verweist darauf, dass die Demokratie von dem Gedankenaustausch lebe. Sie plädiert dafür die Vorlage abzulehnen.

 

 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion zu beiden Vorlagen unter Beteiligung verschiedener Ausschussmitglieder geht Herr Goetzmann und Frau Holtkamp auf diverse Hinweise und Rückfragen ein.

 

 

Es wird gebeten, folgende Anregungen festzuhalten bzw. entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:

 

-          ein Fließdiagramm von der Aufstellung eines Bebauungsplanes bis zum Satzungsbeschluss (möglichst schon für die Beratung in den Ortsbeiräten)

 

-          eine beispielhafte Übersicht, bei welchen Bebauungsplänen die Anwendung des vorgeschlagenen Verfahrens denkbar wäre bzw. welche in der Vergangenheit unkritisch den Bauausschuss durchlaufen haben

 

 

 

Weiterhin wird gebeten, im Rahmen der 2. Lesung detaillierter zu folgenden Bebauungsplanverfahren zu informieren

 

-          Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, 6. Änderung, Teilbereich Horstweg/Schlaatzweg-Nuthewiesen (mit Verweis auf den Klimanotstand)

-          Bebauungsplan Nr. 170 Bayerisches Haus (hier erfolgt der Hinweis von Herrn Goetzmann, dass die Einbringung der Vorlage in die STVV im Dezember 20 vorgesehen ist)

 

 

 

Die abschließende Lesung für beide Vorlagen (20/SVV/1201 und 20/SVV/1267) ist voraussichtlich für die Sitzung des SBWL-Ausschusses im Januar 2021 nach Vorlage der Voten aus den Ortsbeiräten vorgesehen.

 

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