24.11.2020 - 4.3 Erarbeitung einer Vorgartensatzung

Beschluss:
vertagt
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Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Frau Heigl. Im KUM-Ausschuss wurde der Antrag bis zur Vorlage der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung zurückgestellt. Da jedoch nicht klar ist, wann diese in Kraft tritt, wirbt sie für die Zustimmung zu dem hier vorliegenden Antrag. Es wird das Anliegen verfolgt, Gärten grundsätzlich gärtnerisch zu gestalten und das Anlegen von Kies- und Schottergärten künftig zu verhindern.

 

 

Herr Goetzmann informiert, dass davon auszugehen ist, dass die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung relativ zügig erfolgen wird, da der Beratungsprozess bereits läuft. Auf der Grundlage der derzeitigen Brandenburgischen Bauordnung besteht jedoch keine Ermächtigungsgrundlage, um entsprechende Regelungen zu treffen. Herr Goetzmann ergänzt, dass das Anliegen des Antrages grundsätzlich nachvollziehbar sei. Selbst wenn es eine gesetzliche Regelung gebe, wäre der Vollzug fraglich. Wie erfährt die Verwaltung, dass irgendwo ein Schotter- oder Kiesgarten angelegt worden ist. In der Regel würden vermutlich die Nachbarn die Mitteilung an die Verwaltung richten. Gleiches gilt auch für den vorliegenden Ergänzungsantrag. Abschließend fasst Herr Goetzmann zusammen, dass bei einer Regelung über die Frage nach dem wer soll auf welche Art und Weise womit vollziehen? nachgedacht werden müsse.

 

 

Herr Pfrogner berichtet, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Bauordnung sei. Er appelliert hier auf den Blick nach vorn und auf den politischen Willen zu überlegen, was man machen könne und welche Möglichkeiten es gebe.

 

 

Herr Gericke teilt mit, dass sich die Brandenburgische Bauordnung in dem parlamentarischen Verfahren befindet und so einsehbar sei. Er unterstützt die Intention des Antrages und gibt die Empfehlung, entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen vorzunehmen.

 

 

Herr Jäkel unterstützt das Anliegen ebenfalls ausdrücklich und nnte sich Festlegungen beispielsweise in Gestaltungssatzungen vorstellen. Er bittet zu prüfen, ob der Gedanke dort mit aufgenommen werden könne. Zielstellung sollte sein, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.

 

 

Herr Rubelt verweist auf die Biodiversität. Die Schaffung von Angeboten und Anreizen sei der geeignetere Weg sowie die Überlegung, was es schon für Instrumente gebe. Er bittet dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Herr Pfrogner bestätigt, dass sich die Umsetzung als schwierig erweise. Aber auch der Ansatz, die Öffentlichkeit zu informieren, sei nicht ausreichend.

 

 

Frau Heigl schlägt für die antragstellende Fraktion vor, den Antrag wie im KUM-Ausschuss bis zur Vorlage der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung zurückzustellen. Sie bittet die Verwaltung zu schauen, was es für Möglichkeiten gebe, so dass ggf. eine Umformulierung des Antrages vorgenommen werden könnte.

 

 

Herr Pahnhenrich erklärt, dass die Brandenburgische Bauordnung dies nicht zulasse. Auch die mit der Novellierung zu erwartenden Änderungen werden dieses Thema nicht aufgreifen. Er schließt sich den Ausführungen von Herrn Gericke an, dass gegebenenfalls Lösungen per Festsetzungen in einem Bebauungsplan denkbar wären.

 

 

Frau Hüneke stellt folgende geänderte Formulierung in den Raum: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt darzustellen, wie das Anlegen von Kies- und Schottergärten verhindert werden kann.“

 

 

 

Eine weitere Verständigung dazu erfolgt nicht. Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

 

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Anlagen zur Vorlage