24.11.2020 - 4.10 Digitale Bauantragstellung

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung des Antrages erfolgt durch Herrn Dr. Niekisch. Mit dem Antrag wird das Anliegen verfolgt, den Bauherren die Antragsstellung zu erleichtern.

 

 

Herr Gericke empfiehlt den Antrag abzulehnen, da diese Entscheidung nicht Sache der Stadt sei.

 

 

Herr Rubelt bestätigt, dass die Form der Bauantragstellung in der Brandenburgischen Bauordnung verbindlich geregelt ist. Danach ist bislang durch Landesrecht vorgegeben, dass ein Bauantrag schriftlich einzureichen ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung:

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt die digitale Bauantragstellung und Bearbeitung bis Ende 2021 sicherzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

1

Ablehnung:

5

Stimmenthaltung:

2

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.