24.11.2020 - 6.3 Sachstand zum Konflikt zwischen Anwohnerinnen u...

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Das Rederecht nimmt Herr Gabbert (Vorstand des Hausvereins Scholle51 e.V.) wahr. Er erinnert an den Beschluss aus dem Jahr 2014, mit welchem die Verwaltung beauftragt worden ist, den Bestand des Künstler-, Kultur- und Atelierhauses „Scholle 51“ planungsrechtlich zu sichern.

r das Grundstück war ursprünglich die Nutzung Gemeinbedarfsfläche / Kita festgesetzt worden. Die jetzt durch den Hausverein Scholle51 e.V. beabsichtigte Nutzung macht eine Änderung des Bebauungsplanes (textliche Änderung) erforderlich. Diese steht jedoch noch aus. Das von der Verwaltung für den 9. November 2020 angekündigte Klärungsgespräch mit den Betreibern, Nutzerinnen und Nutzern sowie Nachbarn wurde jedoch aufgrund der Corona-Vorgaben abgesagt.

Aufgrund der bereits aufgenommenen Kredite bittet Herr Gabbert, die Bebauungsplanänderung zu beschleunigen, um Baurecht zu erhalten. Das Gespräch könne auch in einem anderen großen Raum geführt werden, um die Abstandsregeln einhalten zu können.

 

 

Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) bestätigt, dass es die grundsätzliche Orientierung der Stadtverordnetenversammlung gibt, Wege zu suchen, um das Planungsrecht zu sichern. Das Bebauungsplanverfahren ist eingeleitet worden. Herr Goetzmann macht aufmerksam, dass es im Rahmen der öffentlichen Auslegung jedoch deutliche Bedenken (Nutzungskonflikte, verkehrliche Erschließung) gegeben habe. Erst der Versuch über eine Erörterung mit den Beteiligten könne abklären, welche Möglichkeiten es gibt, um die Lösung voranzubringen. Es wurde für den 9.11.2020 zu einem Erörterungstermin mit 20 Teilnehmern eingeladen, welcher aufgrund der Vorgaben des Corona-Stabes zur Durchführung von Versammlungen nicht durchgeführt werden konnte. Die Einbringung der Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung ohne ein vorheriges Durchführen eines Erörterungstermins wurde aus Verwaltungssicht nicht für sinnvoll gehalten. Sofort nach Beendigung des Lock-Downs könne der Erörterungstermin jedoch durchgeführt werden.

 

 

Herr Pfrogner zeigt Unverständnis und verweist auf die Möglichkeit größere Räume zu suchen bzw. den Erörterungstermin per Videokonferenz durchzuführen.

 

 

Herr Heuer bestätigt, dass die Situation im Moment schwierig sei. Er äert jedoch die grundsätzliche Bereitschaft zur Änderung des Bebauungsplanes und regt an, die Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten.

 

 

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch, so dass Herr Goetzmann mit Blick auf die heutige Berichterstattung die Vorbereitung der Vorlage zusagt.

 

 

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