24.11.2020 - 5.1 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das b...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) informiert, dass die LHP beabsichtigt die Vorlage 20/SVV/1390 Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuchs für Grundstücke im Gebiet an der Nuthestraße / am Horstweg in Babelsberg“ in die Stadtverordnetenversammlung im Dezember einzubringen und geht anhand einer Präsentation auf die Inhalte ein. Ein Großteil der Grundstücke befindet sich in Privateigentum. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung benötigt die Landeshauptstadt Potsdam Zugriff auf die derzeit nicht in ihrem Eigentum stehenden Flächen, etwa zur Errichtung von Wegeverbindungen. Eine direkte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2020 zu dieser Vorlage nne dazu beitragen, durch das städtebauliche Instrumentarium der Vorkaufsrechtssatzung die Planungen baldigst zu unterstützen, in dem bei weiteren Verkaufsabsichten die Eigentümer dazu verpflichtet werden, der Landeshauptstadt Potsdam den Abschluss eines Kaufvertrags über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen. Es wird gebeten, auf eine Überweisung in die Fachausschüsse zu verzichten.

 

 

ckfragen erfolgen keine; Diskussionsbedarf besteht nicht.

 

 

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