07.05.2020 - 3.3 Vorbereitung einer Lichtschutzsatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktion DIE aNDERE KUM, SBWL (Wiedervorlage) (inkl. Berichterstattung Lichtmasterplan)
- Datum:
- Do., 07.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung) weist auf die Dreiteilung der Zuständigkeit in dieser Angelegenheit hin, die es zu beachten gilt. Daher wird auch der heutige Vortrag in drei Abschnitten durch die Akteure:
- Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (Vertreten durch den GF Herrn Retzlaff): Straßenbeleuchtung/ verwendete Leuchtmittel
- Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung (Herr Goetzmann): gestalterische Illumination (Alter Markt)
- Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur
(Herr Schmäh): rechtlicher Rahmen
vorgenommen.
Die entsprechende Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Wilke befürwortet die Umstellung auf LED-Leuchtmittel und weist nochmals explizit auf insektenfreundliches Licht hin, das es gibt und das verwendet werden soll.
Frau Dr. Laabs verweist in diesem Zusammenhang auf vorliegende Studien, die nicht nur den Insekten-, sondern auch den Vogelschutz untersuchen. Demnach spielt nicht nur die Helligkeit eine Rolle, sondern auch das Leuchtmittel selbst, das hier nicht zur Falle werden darf.
Sie bittet zudem nochmals um Erläuterung, wie sich eine Umrüstungszeit bei dem Austausch der Leuchtmittel von zehn Jahren ergibt, was ihr sehr lang vorkommt.
Herr Retzlaff erläutert das stufenweise Umrüstungsverfahren, das sich im Ergebnis auf insgesamt zehn Jahre erstreckt.
Auf die Tierfreundlichkeit von LED-Leuchtmitteln weist er nochmals explizit hin. Hier werde für Potsdam ein besonders weiches Licht verwendet.
Herr Finken erkundigt sich, ob die Aspekte allgemeine Sicherheit sowie Verkehrssicherheit in den Überlegungen Berücksichtigung gefunden haben. Falls nicht, ist dies noch mit aufzunehmen.
Herr Retzlaff (Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH) teilt mit, dass Sicherheitsfragen Teil der Planung sind. So variiere beispielsweise die verwandte Lichtstärke je nach Sicherheitsbedarf des jeweiligen Standortes.
Geplant werde auch die intelligente Beleuchtung von Radwegen, die über Bewegungsmelder gesteuert wird. Pilotprojekt hierfür wird der neu zu bauende Radweg zwischen Satzkorn und Fahrland (Regenbogenschule).
Herr Finken bittet die Überlegungen zu Sicherheitsaspekten in künftigen Darlegungen aufzunehmen, weil es bisher nicht explizit genannt ist.
Herr Walter möchte in einer ggf. zu erstellenden Satzung zudem die Aspekte Lichtsignalanlagen und private Veranstaltungen aufgenommen haben.
Er gibt auch noch einmal die Thematik möglichst weniger Lichtpunkte in der Stadt in astrophysikalischer Hinsicht zu bedenken.
Zudem erreichte ihn mehrfach die Frage, ob Stadtbeleuchtung die ganze Nacht leuchten muss. Er möchte außerdem wissen, wann die Satzung rechtskräftig wäre, falls sie auf den Weg gebracht wird.
Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) weist darauf hin, dass durch den Bereich Umwelt und Natur bereits regelmäßig auf die Grundsätze insektenfreundlicher Beleuchtung hingewiesen wird.
Die Erlangung der Rechtskraft einer möglichen Satzung beziffert er mit ca. 1 -1,5 Jahre. Er erläutert den Erstellungsweg, der an bestimmte Fristen und Abläufe gebunden ist.
Herr Goetzmann warnt wiederholt eindringlich davor, eine zusätzliche Regelung zu schaffen, bei der es im Ergebnis hauptsächlich um die Ahndung eines Fehlverhaltens im Nachhinein gehen würde, anstelle einer Vorbeugung. Bei einerseits fraglichen rechtlichen Eingriffen in Privatrecht und einer andererseits zu erwartenden Vielzahl von Auseinandersetzungen, muss man sich die Frage stellen, ob man mit einer solchen Satzung etwas erreicht. Die große Steuerbarkeit an dieser Stelle liegt in den Bereichen Straßenbeleuchtung und der Illumination ausgewählter öffentlicher Plätze und/oder Gebäude.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten spätestens in der März-Sitzung 2020 den Entwurf einer Lichtschutzsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Erlass einer solchen Satzung soll die Lichtverschmutzung im Stadtgebiet deutlich reduziert werden, um einerseits die Arbeit der Sternwarte zu erleichtern und darüber hinaus um Insekten und Vögel vor unnötigen Lichtquellen zu schützen.
Anlagen zur Vorlage
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