07.05.2020 - 3.6 Stahnsdorfer Straße in eine Fahrradstraße umwan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke + Ea Fraktion DIE aNDERE vom 03.03.2020 nur KUM
- Datum:
- Do., 07.05.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Walter bringt den Antrag ein und verweist auf eine stattgefundene Bürgerveranstaltung zu diesem Thema. Dort genannte Aspekte bittet er in die Stellungnahme der Verwaltung aufzunehmen.
Herr Kuppert bringt den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE ein:
„Die Ds 20/SVV/0023 wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:
- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h
- Parkverbot auf beiden Straßenseiten
- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)
- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2020 zu berichten.“
Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) informiert über eine erste Prüfung aus dem Jahr 2018. Eine weitere wird folgen, in die die geforderten Punkte aufgenommen werden.
Er bittet um die Anpassung der Terminierung auf das dritte Quartal 2020.
Nach kontroverser Diskussion und dem Hinweis auf die hohe Gefährdung durch den Busverkehr an dieser Stelle stellt der Vorsitzende den geänderten Ergänzungsantrag der Fraktion DIE aNDERE vom 03.03.2020 zur Abstimmung.
Die Ds 20/SVV/0023 wird wie folgt ergänzt:
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:
- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h
- Parkverbot auf beiden Straßenseiten
- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)
- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des zweitendritten Quartals 2020 zu berichten.
Abstimmungsergebnis: mit 5:3:1 angenommen.
Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Fahrradsstraßen eingerichtet werden können und dies am Beispiel Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße aufzuzeigen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Umsetzungsstand zu unterrichten.
Der Oberbürgermeister wird außerdem beauftragt, in der Stahnsdorfer Straße folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs zu prüfen:
- Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h
- Parkverbot auf beiden Straßenseiten
- Einbahnstraßenregelung für Kfz zwischen August-Bebel-Straße und Paul-Neumann-Straße (mit Ausnahmereglung für den Linienverkehr)
- Überholverbot von Radfahrer*innen (Zeichen 277.1 nach Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung)
Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis zum Ende des dritten Quartals 2020 zu berichten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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