18.06.2020 - 3.3 Vorbereitung einer Lichtschutzsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Finken erläutert seinen Änderungsantrag vom 20.5.2020 und ändert die Begrifflichkeit von Richtlinie in Leitlinie.

 

 

Herr Berlin bittet um Erläuterung des Unterschiedes zwischen einer Richtlinie und einer Leitlinie.

 

 

Herr Heuer bezieht sich auf den Änderungsantrag von Herrn Finken und weist darauf hin, dass eine begriffliche Anpassung des Titels nicht ausreicht. Die Anpassung ist auch im Antragstext vorzunehmen.

 

Herr Finken übernimmt diesen Hinweis.

 

 

Frau Dr. Laabs merkt an, dass eine Leitlinie juristisch nicht verbindlich ist, sie geht ihr an dieser Stelle nicht weit genug. Sie spricht sich für die Erstellung einer Satzung aus.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) führt aus, dass sich eine Satzung an Private richtet, welches kontrolliert und ggf. entsprechend geahndet werden muss.

Eine Leitlinie wirkt nach innen, also auf die Verwaltung selbst und definiert eine Verbindlichkeit für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Dies hält er an dieser Stelle für zielführender, da die LHP der maßgeblich Handelnde in diesem Zusammenhang ist.

Er kündigt die Erstellung eines Flyers an, durch den Privathaushalte umfangreich über das Thema Beleuchtung informiert werden sollen.

 

 

Herr Walter weist darauf hin, dass der Erstellungstermin aus dem Ursprungsantrag noch anzupassen ist. Er wird auf Januar 2021 festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis: 8:0:1

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Änderungsantrag des Stadtverordneten Finken zur Abstimmung.

 

Änderung im Betreff sowie im Text:

Betreff: Vorbereitung einer Lichtschutzsatzung Lichtschutzrichleitlinie

 

Abstimmungsergebnis: 8:0:1

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Anpassung Titel: Vorbereitung einer Lichtschutzsatzungleitlinie

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten spätestens in der rzJanuar-Sitzung 20201 den Entwurf einer Lichtschutzsatzungleitlinie zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Mit dem Erlass einer solchen SatzungLeitlinie soll die Lichtverschmutzung im Stadtgebiet deutlich reduziert werden, um einerseits die Arbeit der Sternwarte zu erleichtern und darüber hinaus um Insekten und Vögel vor unnötigen Lichtquellen zu schützen.

 


 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11043&TOLFDNR=132068&selfaction=print