18.06.2020 - 3.9 Abschluss vorbereitender Untersuchungen für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung und Diskussion zu den Tagesordnungspunkten (TOPen) 3.9 und 3.10 erfolgen gemeinsam unter diesem TOP.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlagen 20/SVV/0474 und 20/SVV/0475 anhand einer Präsentation, die diesem Protokoll anliegt, ein.

 

 

Herr Berlin erkundigt sich zum einen nach den Altlasten auf diesem Areal und möchte zum anderen wissen, ob bei der Schule auch Sportfläche geplant ist.

 

 

Frau Holtkamp bestätigt, dass das Areal großflächig belastet ist. Die Möglichkeit der Nutzbarmachung sei zwischenzeitlich durch eine Initiative der Oberlinhaus Grundstücks AG gegeben.

Frau Holtkamp bejaht die Frage nach der Sportfläche.

 

 

Herr Wilke weist zunächst auf eine unzureichende Infrastruktur an diesem Standort hin.

Er fragt weiter nach sctzenswertem Altbaumbestand sowie bestehenden Wohnhäusern. Er möchte wissen, was mit den derzeitigen Nutzern passieren wird.

 

 

Frau Dr. Laabs weist ebenfalls auf den Baumbestand hin und merkt an, dass auch ein Fledermausbestand zu prüfen ist. Umweltbezogene Aspekte hätte sie gern schon zum jetzigen Stand der Planung geprüft vorliegen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Im Zusammenhang mit der Oberlinhaus Grundstücks AG äert sie Bedenken.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass die von Herrn Wilke aufgeworfenen Fragen im weiteren Planungsprozess zu untersuchen sind, genauso wie umweltbezogene Themen entsprechend des Verfahrens geprüft werden. Man habe sich jedoch bereits jetzt auf eine maßvolle Verdichtung festgelegt.

 

 

Herr Wilke möchte wissen, ob sich der Bebauungsplan mit dem Flächennutzungsplan deckt.

 

 

Frau Holtkamp bejaht dies, der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.

 

 

Herr Walter bezieht sich nochmals auf die extreme Bodenbelastung an diesem Standort und möchte unter anderem wissen, ob und wie der Bodenaustausch geplant ist.

 

 

Frau Holtkamp informiert, hierzu mit der Unteren Bodenschutzbehörde in Kontakt zu stehen. Aus dieser Abstimmung erfolgt dann die Entscheidung, wie die Fläche zu bereinigen ist.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die vorbereitendenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB (Beschluss 10/SVV/0755 vom 03.11.2010) des Gebietes Glasmeisterstraße werden abgeschlossen. Es bestehen keine Erfordernisse zur Anwendung des besonderen Städtebaurechtes für die Durchführung einer Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme. Die städtebauliche Entwicklung des Gebiets kann durch ein Bebauungsplanverfahren sowie einen städtebaulichen Vertrag mit den mitwirkungsbereiten Eigentümern gesichert werden (siehe Anlage 1).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 166 “Glasmeisterstraße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren teilweise im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass anteilig externe Kosten von der Vorhabenträgerin übernommen werden.

 

  1. Die Erarbeitung werterhöhungsrelevanter Planungsschritte zum Bebauungsplanverfahren soll erst aufgenommen werden, wenn die gemäß Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) (DS 20/SVV/0081) erforderlichen Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer vorliegen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen