03.09.2020 - 3.9 Divestment und Finanzanlage nach ökologischen, ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Twerdy berichtet von der Behandlung im Finanzausschuss vom 2.9.2020 und bringt die dort mit 6:1:1 beschlossene Fassung ein:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Anlagerichtlinie für die Landeshauptstadt Potsdam im 1. Quartal 2021 vorzulegen.
  2. Die Anlagerichtlinie soll auf ethische und klimapolitische Kriterien, neben der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, abstellen.
  3. Sie soll sinngemäß in den Beteiligungen der Landeshauptstadt  Potsdam, sowie beim kommunalen Versorgungsverband Brandenburg Berücksichtigung finden“.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Fassung des Antrages aus dem Finanzausschuss vom 2.9.20202 zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Anlagerichtlinie für die Landeshauptstadt Potsdam im 1. Quartal 2021 vorzulegen.
  2. Die Anlagerichtlinie soll auf ethische und klimapolitische Kriterien, neben der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben, abstellen.
  3. Sie soll sinngemäß in den Beteiligungen der Landeshauptstadt  Potsdam, sowie beim kommunalen Versorgungsverband Brandenburg Berücksichtigung finden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

7

Ablehnung:

1

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11044&TOLFDNR=133753&selfaction=print