01.10.2020 - 4.3 Schutz des Fahrlander Sees

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goedelt nimmt sein Rederecht für den Surf- und Kite-Verein wahr. Er betont das Interesse als Wassersportler an einer intakten Umwelt und verweist auf eine noch nicht lange zurückliegende Müllsammelaktion am Fahrländer See. Wassersport ist nicht gleichzusetzen mit Grillen und Campen.

Er geht auf die einzelnen Punkte des Antrages ein, für ein Verbot sieht er die Datenlage nicht fundiert genug. Die Forderung eines generellen Verbots von Wassersport an dieser Stelle hält er für unverhältnismäßig. Er bietet gemeinsame Gespräche mit dem Verein an, um sich auszutauschen und gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

 

Frau Dr. Fahlberg nimmt ihr Rederecht als Anwohnerin wahr. Die Anwohnerschaft setzt sich für den Erhalt der bestehenden Qualität dieses Standortes ein. Sie unterstützen daher die Punkte 1 3 des Antrags. Den Punkt 4 kann die sie nicht nachvollziehen. Sie kritisiert hier ebenfalls die unzureichend fundierte Begründung. Im Kitesurfen sieht sie jedoch tatsächlich Gefahren, nicht aber in den anderen Wassersportarten. Sie bittet um eine ausgewogene Empfehlung, d.h. den Wassersport auf diesem See nicht generell zu verbieten.

 

 

Herr Mädlow (ehrenamtl. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Ornithologen im NABU) nimmt sein Rederecht war. Er betont nochmals die besondere Bedeutung des Sees für die Vögel. Er verweist auf eine Untersuchung zum Kitsurfen, deren Datenlage ein Verbot dieser Sportart auf dem Fahrländer See nachweist. Er hält den Antrag für sinnvoll und nötig. (seine ausführliche Stellungnahme wird den Mitgliedern im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt)

 

 

Herr Matz (Ortsvorsteher OT Fahrland) veranschaulicht anhand von Satellitenbildern die negativen Veränderungen des Uferbereichs. Sie zeigen unter anderem die Zerstörung des Schilfgürtels sowie künstliche Durchwegungen, um an den See zu gelangen. Der Fahrländer See, in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet liegend, ist wie auch weite Teile der umgebenden Vegetation geschütztes Biotop.

Herr Matz verweist auf die im Ortsbeirat beschlossene Fassung des Antrags:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,

die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,

  1. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  2. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  3. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.

 

Den Ortsbeiräten Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 zu berichten.“

 

 

 

Frau Dr. Klockow bringt den Antrag ein und geht auf die Redebeiträge ein. Auch sie betont nochmals die besonders schützenswerte Stellung von See und Schilfgürtel, die als Biotope unter einem besonderen Schutz stehen. Artenvielfalt gilt es zu erhalten und wiederherzustellen. In Potsdam gibt es zudem viele andere Möglichkeiten, Wassersport zu betreiben - auf Gewässern, die nicht diese Schutzbedürftigkeit haben wie der Fahrländer See.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen) berichtigt Herrn Matz in einem Punkt, das Bundesamt für Wasserstraßen hat das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrländer revidiert, da es sich hier nicht um eine Bundeswasserstraße handelt.

Er führt aus, mit den Beteiligten seit dem letzten Jahr im Gespräch zu sein, um hier eine Lösung zu finden. Er unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich zu prüfen, ob das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander durchsetzbar ist,
  2. Im Fall der Durchsetzbarkeit eines Verbotes entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  3. Im Fall der Durchsetzbarkeit eines Verbotes in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  4. Zu prüfen, ob ein Verbot des Windsurfens, Segelns und Eissegelns auf dem  Fahrländer See durchsetzbar ist, sofern von diesen Nutzungeneine  Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht.

 

Als Frist für eine Berichterstattung im hiesigen Ausschuss nennt er Dezember 2021.

 

 

Herr Berlin spricht sich für die Fassung aus dem Ortsbeirat Fahrland aus, ebenso wie Frau Lange.

 

 

Herrn Matz geht der Vorschlag der Verwaltung nicht weit genug, er hält an der Fassung des Ortsbeirates Fahrland fest.

 

 

Herr Dr. Niekisch stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

Er möchte den Antrag in der Fassung des Ortsbeirates Fahrland abstimmen lassen.

r und gegen den GO-Antrag spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 8:0:1 angenommen.

 

 

Als Frist zur Berichterstattung einigen sich Mitglieder und Verwaltung auf einen Zwischenbericht im Februar 2021 sowie den Abschlussbericht im April 2021.

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag (Fassung aus dem Ortsbeirat Fahrland mit geänderter Frist) zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. unverzüglich und dauerhaft das Verbot des Kitesurfens auf dem Fahrlander See durchzusetzen,

die rechtliche Situation zum Kitesurfen auf dem Fahrländer See zu klären und ein ggf. bestehendes Verbot unverzüglich und dauerhaft durchzusetzen,

  1. entsprechende zusätzliche Hinweisschilder (Verweis auf Landschafts-, Biotopschutz und Verbot des Kitesurfens) an den zwei Zugängen zum See in Neu Fahrland und an einem Zugang zum See in Fahrland aufzustellen,
  2. in Absprache mit den Ortsbeiräten in Neu Fahrland und Fahrland auf den Zuwegungen zum Fahrlander See zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen - inkl. der ggf. notwendigen Widmungen -, welche mindestens ein Parken auf diesen Wegen sowie ein Befahren von Grünflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkungsvoll unterbinden,
  3. ein Verbot der wassersportlichen Nutzung des Fahrlander Sees für solche Sportarten vorzubereiten und umzusetzen, von denen eine Schreckwirkung auf Zug- und Brutvögel ausgeht. Hierzu zählen insbesondere Windsurfen, Segeln und Eissegeln.

 

Den Ortsbeiräten Neu Fahrland und Fahrland sowie dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist zu den Punkten 1 bis 3 spätestens im Oktober 2020 und zum Punkt 4 spätestens im Februar 2021 bis Februar 2021 ein Zwischenbericht und bis April 2021 der Abschlussbericht vorzulegenzu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage