01.10.2020 - 4.1 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Twerdy bringt seinen Änderungsantrag ein, der den Mitglieder im Vorfeld der Sitzung zugegangen ist.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass für Wohngebäude keine Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen vorgeschrieben wird, sodass Bauherren und Bauherrinnen in eigener Verantwortung über den Bau von Kfz-Stellplätzen entscheiden nnenDer Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung dahingehend ändern zu lassen, dass für Wohngebäude keine Mindestanzahl von KFZ-Stellplätzen vorgeschrieben wird. Nach dem Vorbild der Hamburger Bauordnung (HbauO) ist in §3 hinter (1) folgender Abschnitt (1a) einzufügen: „Die Verpflichtung zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge gilt abweichend von Absatz 1 nicht für Wohnungen oder Wohnheime. Bei Wohnungen oder Wohnheimen entscheiden die Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang, wobei sie neben dem Stellplatzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner, den örtlichen Verkehrsverhältnissen, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen sollen.“

Die Richtzahlen für Fahrradstellplätze in Anlage 2, Spalte 4 sind wie folgt anzupassen: Unter Punkt 1 (Wohngebäude) ist 1 Fahrradstellplatz pro Wohnung mit bis zu 50 m² Wohnfläche bereitzustellen; für jede Wohnung zwischen 50 und 100 m² sind 2 Stellplätze, und für jede Wohnung mit mehr als 100 m² sind 3 Stellplätze einzurichten.  Weiterhin ist in Spalte 4 die Zahl 15 unter der lfd. Nr. 1.2 und die Zahl 1 unter der lfd. Nr. 1.3 einzutragen.

Auch für die Gebäude mit anderen Nutzungsarten ist ein sinnvolles Verhältnis von Kfz- und Fahrradstellplätzen vorzuschreiben, das den angestrebten Modal Split, den viel geringeren Platzbedarf von Fahrrädern und das Ziel einer autoarmen Stadt berücksichtigt. Das bedeutet, dass für Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen, Verkaufsstätten, Gast-, Vergnügungsstätten und Beherbergungsbetriebe, Kultur- und Versammlungsstätten, Sportstätten- und Freizeitanlagen, Krankeneinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- & Jugendförderung, gewerbliche Anlagen und sonstige mindestens die zehnfache Zahl von Fahrradstellplätzen im Verhältnis zu den vorgesehenen Kfz-Stellplätze vorzusehen ist. Falls keine Kfz-Stellplätze vorgesehen sind, ist eine dem erwarteten Modal Split der Besucher angemessene Zahl von Fahrradstellplätzen vorzusehen.

Bei den Zielen einer Fortschreibung der Stellplatzsatzung ist die Priorität 1 „Bremsen übermäßiger Verdichtung / Verhindern eines erhöhten Parkdrucks im öffentlichen Raum“ zu streichen. Stattdessen soll die Priorität „Erreichen einer autoarmen Stadt mit autofreien Quartieren“ / Lenkungswirkung hin zu weniger Parkraum nutzen“ angestrebt werden.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) nimmt zum eingebrachten Änderungsantrag Stellung und bezieht sich auf die Vorstellung der Stellplatzsatzung in der letzten Sitzung. Er setzt sich mit diversen Punkten des Änderungsantrages auseinander und erläutert was hier umsetzbar ist und was nicht.

 

 

Herr Berlin schließt sich der Argumentation der Verwaltung an und verweist zudem auf die Thematik der Verdichtung in Innen- bzw. Hinterhöfen.

 

 

Herr Dr. Niekisch spricht sich gegen den Antrag aus.

 

 

Herr Walter sieht noch Abstimmungspotential zwischen der antragsstellenden Fraktion und der Verwaltung und schlägt vor, den Antrag nochmals zurückzustellen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Zurückstellung des Antrags zur nächsten Sitzung zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: mit 6:3:0 angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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