01.10.2020 - 4.8 Pop-Up-Fußgängerzone in der östlichen Brandenbu...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Twerdy bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) informiert, dass die Umsetzung der Forderung bereits beschlossen ist. Die baulichen Erfordernisse lassen sich allerdings nicht sofort umsetzen, wie im Antrag gefordert. Sie erfordern etwas mehr Zeit und werden mit Umbau der Brandenburger Straße in 2022/2023 vorgenommen.

 

 

Nach kurzer Debatte zum rechtlichen Sachstand stellt der Vorsitzende den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der östlichen Brandenburger Straße eine Fußngerzone einzurichten.

 

Die Fußngerzone gilt mit Beginn des Weihnachtsmarkts 2020. Falls der Weihnachtsmarkt nicht bzw. nicht in der östlichen Brandenburger Straße stattfindet, beginnt die Gültigkeit mit dem 15.11.2020.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

2

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

4

 

 

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Antrag abzulehnen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11045&TOLFDNR=134364&selfaction=print