19.11.2020 - 3.1 Tank- und Rastanlage Havelseen

Beschluss:
vertagt
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Frau Beckedorf (BI Potsdamer Norden) nimmt ihr Rederecht wahr. Als Anwohnerin und direkte Betroffene äert sie ihre Sorge zu Natur- und Tierwohl, Klimaschutz in Bezug auf die geplante Versiegelung sowie drohende Lichtverschmutzung. Sie kritisiert deutlich, dass die Anwohnerschaft bisher nicht einbezogen wurde und weist auf die Probleme, die gewöhnlich in Verbindung mit Raststätten einhergehen, hin. Sie fordert die Stadtverordneten der Stadt Potsdam auf, einen Beschluss gegen die Errichtung an diesem Standort zu fassen.

 

 

Herr Spira (Ortsvorsteher Satzkorn) betont die außergewöhnliche Tragweite des Projektes. Die Potsdamer Ortsteile Satzkorn und Uetz-Paaren, beide besondere ländliche Räume, gelten als „Perlen von Potsdam“. Er verweist auf die Raststätte Wolfslake, die anstelle einer Neuerrichtung ausgebaut werden sollte. Auch er weist darauf hin, dass von dem Projekt berührte Nachbarn nicht informiert wurden und sieht darin einen Verfahrensfehler. Nun sei das Planfeststellungsverfahren auf den Weg gebracht und die Frist zur Stellungnahme höchstwahrscheinlich sehr kurz.

Drohender Schleichverkehr und die gegebenenfalls durch die Raststätte nötig werdende Erweiterung des Klärwerks bereiten ihm zusätzlich Sorge.

Nichtsdestotrotz gibt es auch Befürworter des Projektes, die er hier nicht unberücksichtigt lassen will. Einige Stichworte dazu sind u.a. die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie kürzere Wege zum Tanken.

 

 

Herr Fuchs (Ortsvorsteher Uetz-Paaren) schließt sich seinen Vorrednern an und weist nochmals entschieden auf den unlängst gefassten Beschluss zum Klimanotstand hin, der mit diesem Projekt nicht vereinbar sei. Er appelliert an die Stadtverordneten, sich hinter ihre Bürgerinnen und Bürger zu stellen.

 

 

 

Herr Rubelt stellt noch einmal klar, dass die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hier nicht Träger des Projektes ist. Dies ist das Land, in Person des Landesbetriebes Straßenwesen. Er kündigt an, dass der Landesbetrieb, der heute pandemiebedingt nicht anwesend sein dürfe, in der nächsten Sitzung des KUM-Ausschusses digital an der Sitzung teilnehmen und die Fragen der Mitglieder beantworten werde.

 

 

Herr Wilke stellt nochmals die behördlichen Zusammenhänge dar. Im Zuge des geplanten Ausbaus des Berliner Rings müssen auch entsprechende Raststätten vorhanden sein. Das Planfeststellungsverfahren ist dabei der Teil der Bürgerbeteiligung. Den Ausbau von Wolfslake sieht er nicht, die Raststätte liegt im Landschaftsschutzgebiet.

 

 

Herr Troche erkundigt sich, welche Einflussmöglichkeiten die LHP auf die Art der Umsetzung des Projektes hat und zielt dabei im Besonderen auf Fragen wie Lichtverschmutzung oder Schleichverkehre ab.

 

 

Herr Raschke bezieht sich auf den Flächennutzungsplan von 2014 und möchte wissen, inwieweit hier der Landesbetrieb beteiligt war und wie dessen Stellungahme ausgesehen hat.

 

 

Herr Rubelt erklärt, dass die Umsetzung beim Land liege, die LHP aber die Möglichkeit zur Eingabe von Einwendungen habe. Zudem gelten heute moderne Standards, zum Beispiel bei den einzusetzenden Leuchtmitteln, die auch für Projekte des Landes gelten.

Die Frage von Herrn Raschke nimmt Herr Rubelt zur Prüfung mit.

 

Im Nachgang zur Sitzung ergeht folgende Antwort:

Der Landesbetrieb hat zur Aufstellung des FNP 2006 und 2008 Stellung genommen, in den Stellungnahmen aber keine Hinweise auf eine geplante Tank- und Rastanlage gegeben.

Bezogen auf die A10 im Potsdamer Stadtgebiet (also auch für die betreffenden Flächen) werden folgende Themen benannt:

  • vorgesehener Ausbau der Fahrstreifen in der Stellungnahme vom 22.06.2006;
  • keine Gewerbegebietsausweisungen auf Flächen, die zu den Verkehrsflächen der Anschlussstellen gehören in Stellungnahme vom 12.06.2008."

 

 

Herr Olbrich fordert diesen ländlichen Raum zu erhalten und die Anwohnerschaft ernst zu nehmen.

 

 

Herr Twerdy bezieht sich auf einen Fragenkatalog der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:

 

Warum kann der Standort Wolfslake nicht beibehalten und entwickelt werden bzw. was heißt „wegen unzureichender Erschließungsmöglichkeiten“ genau?

Was hätte es für eine Wirkung, wenn die LHP der Planung zur Raststätte grundsätzlich nicht zustimmt?

Welche Standortvarianten wurden untersucht, welche Vor- und Nachteile haben sie?

Was spräche gegen einen Standort weiter nördlich, d.h. jenseits des dann anschließenden Feuchtgebietes eher nahe an der Stadtgrenze, um den Abstand zu den Ortsteilen Paaren und Kartzow zu vergrößern? (1 km ist nicht „weit entfernt“)

Welche Nachteile hätte ein Standort in der Nähe des Bahnhofes Priort, der den Umstieg in den öffentlichen Personennahverkehr und damit eine sinnvolle Aufwertung zu einem P&R-Platz ermöglichen würde?

Gab es Untersuchungen bzgl. einer „Verzahnung“ einen neuen Standortes einer Rastanlage und der bestehenden gewerblichen Ansiedlung im Bereich von „Hornbach“?

Gibt es Vorschriften, die einem speziellen Lichtkonzept entgegenstehen, das beispielsweise eine nach außen und oben abgeschirmte und abgedämmte Beleuchtung vorsehen würde?

Kann die Stadt hier eine Schall- und Lichtschutzanlage einfordern?

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht auf die Fragen ein, die durch die LHP beantwortet werden können. Von der Prüfung von Standorten, die weiter nördlich liegen hat sie keine Kenntnis. Gegen ein Lichtkonzept spreche nichts.

 

 

Herr Adler bezieht sich auf eine Aussage des Bürgermeisters der Gemeinde Schönwalde-Glien, Herrn Oehme, der die Rastanlage am Standort seiner Kommune positiv betrachte.

 

 

Herr Rubelt macht noch einmal deutlich, dass die LHP hier keine Standortbewertungen vornehmen kann, diese Aufgabe liegt beim Land. Die LHP kann dies maximal in ihre Stellungnahme an das Land aufnehmen, die die Stadt im Rahmen des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens als Träger öffentlicher Belange zu diesem Vorhaben abgeben werde.

 

 

Herr Finken ermuntert, an die Verwaltung der LHP die Dinge heranzutragen, die in die Stellungnahme aufgenommen werden sollen.

 

 

 

Die Mitteilungsvorlage 20/SVV/0893 wird in der Sitzung des KUM-Ausschusses am 17.12.2020 erneut aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage