19.11.2020 - 3.5 Änderung der Stellplatzsatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Twerdy bringt seinen Änderungsantrag ein.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass für Wohngebäude keine Mindestanzahl von Kfz-Stellplätzen vorgeschrieben wird, so dass Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über den Bau von Kfz-Stellplätzen entscheiden können.

Auch für die Gebäude mit anderen Nutzungsarten ist ein sinnvolles Verhältnis von Kfz- und Fahrradstellplätzen vorzuschreiben, das den angestrebten Modal Split, den geringeren Platzbedarf von Fahrrädern und das Ziel einer autoarmen Stadt berücksichtigt. Falls keine Kfz-Stellplätze vorgesehen sind, ist eine dem erwarteten Modal Split angemessene Zahl von Fahrradstellplätzen vorzusehen.

 

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden bestätigt Herr Twerdy, dass der Änderungsantrag den Ursprungsantrag des Antragsstellers ersetzt.

 

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) kann der neuen Fassung des Antrags in Sachen Verhältnis von KfZ- und Fahrradstellplätzen folgen. Von dem geforderten Verzicht einer Festschreibung von KfZ-Stellplätzen für Wohngebäude t er dringend ab, u.a. weil sich benötigter Stellplatz dann in den öffentlichen Raum verlagere.

 

 

Herr Berlin schließt sich der Meinung der Verwaltung bezüglich der Festschreibung einer Mindestzahl von Stellplätzen an und warnt ausdrücklich davor, darauf zu verzichten.

 

 

Herr Rubeltt zur Zurückstellung des Antrags auf die nächste Sitzung, dann bleibt Zeit, sich nochmals abzustimmen.

 

 

Herr Finken stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Antrag zurückzustellen.

Dafür und dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 5:2:2 angenommen.

 

 

Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung des KUM-Ausschusses zurückgestellt.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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