19.11.2020 - 3.8 Parkverbote in der Seepromenade in Groß Glienic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Einreicher: Ortsbeirat Groß Glienicke nur KUM
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Sträter (Ortsvorsteher Groß Glienicke) bringt den Antrag ein.
Herr Schenke (Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur) teilt mit, dass im September 2020 eine Ortsbegehung stattgefunden hat, mit dem Ergebnis, dass ein dauerhaftes Park- und Halteverbot auf dieser Strecke durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird. In den Sommermonaten müssten dann verstärkt ordnungsbehördliche Kontrollen durchgeführt werden, um die Einhaltung zu kontrollieren.
Herr Twerdy unterstützt den Antrag und regt an zu prüfen, ob schneller als bisher abgeschleppt werden kann.
Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, in der Badesaison in der Seepromenade in Groß Glienicke von der Bergstraße bis zur Richard-Wagner-Straße das Parkverbot an den Wochenenden auszuweiten.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Verlauf der Glienicker Dorfstraße zum Beispiel Seepromenade, Richard-Wagner-Straße, Sacrower Landstraße und Am Park speziell am Wochenende für einen reibungslosen Durchgangsverkehr für die Linienbusse der VIP und vor allen Dingen für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Polizei zu sorgen.