19.11.2020 - 3.10 Erarbeitung einer Vorgartensatzung

Beschluss:
vertagt
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Herr Raschke bringt den Antrag ein.

 

 

Der Ergänzungsantrag (Stadtverordneter Preschel, DIE PARTEI, Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler) wird ohne Einbringung zur Kenntnis genommen:

 

Der Antrag ist wie folgt zu ergänzen:

Es ist zu prüfen, ob Steingärten zukünftig nur mit der Auflage einer Kombination von Gartenzwergen genehmigt werden. Je 10 m² Steingarten ein Gartenzwerg, in der Reihung nichtbinäre Geschlechter, weiblich und männlich im Steingarten. Alternativ sind auch nichtmenschliche Kunstfiguren zulässig (Frösche, Erdferkel, Schlümpfe etc...), solange bei deren Auswahl auf Geschlechtergerechtigkeit geachtet wird.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert, dass nach den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen (Brandenburgische Bauordnung) eine kommunale Satzungsregelung nicht möglich sei.

 

 

Herr Rubelt ergänzt, dass der Antrag nachvollziehbar aber nicht umsetzbar sei. An dieser Stelle sollten weichere Mittel genutzt werden und appelliert stattdessen, Projekte der Biodiversität zu stärken. Er bittet, dem Antrag nicht zu folgen.

 

 

Herr Wilke überlegt, ob die Forderung eventuell in bestehende Gestaltungssatzungen einfließen nne.

 

 

Herr Adler regt an, den Antrag zurückzuziehen und die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung, die voraussichtlich nächstes Jahr wirksam wird, abzuwarten.

 

 

Auf weitere Nachfragen geht Herr Rubelt ein.

 

 

Herr Olbrich stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden.

Dafür und dagegen spricht niemand.

 

Abstimmungsergebnis: mit 1:6:2 abgelehnt.

 

 

Herr Raschke stellt den Antrag für den Antragsteller zurück bis die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung vorliegt.

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Anlagen zur Vorlage