19.11.2020 - 3.12 Steganlagen am Griebnitzsee

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Berlin bringt den Antrag ein.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) teilt mit, dass die Forderung bereits geprüft wurde. Daraus ergibt sich, dass der Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ hier nach wie vor rechtsverbindlich gilt. Eine durch die Landeshauptstadt Potsdam beim Bundesverwaltungsgericht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde ist noch anhängig. Bis zur Entscheidung gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 125 fort und schließen damit die Zulässigkeit einer Steganlage als vorübergehende Alternative zu einem landseitigen Uferweg derzeit aus.

 

 

Herr Olbrich fordert, nicht gegen privates Eigentum vorzugehen.

 

 

Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Vor dem Hintergrund des 30. Jahrestages der Deutschen Einheit bekräftigt die Stadtverordnetenversammlung den Willen und das Ziel, den Uferweg am Griebnitzsee wieder für die Öffentlichkeit frei zugänglich zu machen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen die Möglichkeit zu prüfen, durch den Bau von Steganlagen im Griebnitzsee die von den Anliegern gesperrten Teile des Uferwegs zu überbrücken und auf diese Weise als Übergangslösung bis zu einer durchgängigen Wiederherstellung eines öffentlichen Uferweges eine wasserseitige Begehbarkeit zu ermöglichen.

 

Das Prüfergebnis ist im Januar 2021 vorzulegen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=11046&TOLFDNR=135509&selfaction=print