17.11.2020 - 6.5 Information zur Umsetzung der Grundrente

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Frau Kitzmann (Fachbereich Soziales und Inklusion) informiert anhand einer Präsentation über die Schritte zur Umsetzung des Grundrentengesetzes ab dem 01.01.2021. Zunächst benennt sie die Voraussetzungenr den Anspruch an Grundrente und stellt anschließend die

die Schritte zur Umsetzung vor. Sie betont, dass davon ausgegangen wird, dass ca. 1.400 Personen aus dem Personenkreis der Grundsicherungsempfänger die Voraussetzung erfüllt sein könnten.

Frau Kitzmann geht auf die finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Potsdam ein und macht abschließend deutlich, dass für das Verfahren und dessen Durchführung ausschließlich der gesetzliche Rententräger zuständig ist.

 

Die Präsentation wird als Anlage zum Protokoll zur Verfügung gestellt.

 

Herr Fröhlich fragt, ob der Gesetzgeber um eine Fristverlängerung  von ggf. 3 bis 6 Monaten gebeten werden kann, um zu erreichen, dass die Verwaltung dies hier auch leisten kann. Er schlägt vor, dazu einen Brief an den zuständigen Bundesminister zu verfassen.

 

Frau Kitzmann nimmt dies mit und wird dies mit dem Städte- und Gemeindebund kommunizieren.

 

Frau Meier betont, dass es wichtig ist, die entsprechenden Informationen an die Betroffenen zu geben. Alle diejenigen, die in den Grundrentenbezug gehen, erhalten derzeit Leistungen über die Grundsicherung.

 

Herr Wobeto fragt, ob die Landeshauptstadt Potsdam ab Januar 2021 in Vorleistung gehen muss.

 

Frau Kitzmann bestätigt dies. Sie macht deutlich, dass zuchst der Lebensunterhalt gesichert werden und dann mit dem Bund abgerechnet werden muss.

 

Herr Wobeto fragt, was geschieht, wenn zu viele Leitungen ausgereicht wurden.

 

Frau Kitzmann erklärt, dass die Grundrente ein zusätzlicher Zuschlag ist. Die ca. 1.400 Personen bekommen bereits Leistungen und haben dann einen Anspruch auf höhere Leistungen, als bisher ausgereicht wurden.

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Anlagen