17.12.2020 - 7 Bericht des Kita-Elternbeirates

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Herr Witzsche kritisiert ebenfalls die fehlende Sonderzahlung für Erzieher. Weiterhin lobt er die gute Zusammenarbeit mit Kita-Tipp zum Thema Rechtsanspruchsformular. Die Formulare seien bereits inklusive Änderungen des KEB online zu finden.

 

Er bittet um aktuelle Infos zu den folgenden Punkten - so denn hier neue Fakten vorliegen.

 

  • Stand Rückzahlung
  • Umsetzungsstand EBO
  • Umsetzungsstand Mittagessen (hier sollten bis 5.12. die Probleme benannt und ein Termin zur Auswertung und zum weiteren Vorgehen anberaumt werden)
  • Wie viele Mitarbeiter*innen aus dem GB bzw. speziell aus dem Jugendamt sind derzeit für Aufgaben zur Pandemie-Bewältigung eingeteilt?

 

Die Verwaltung sichert zu darüber im JHA am 21.01.2021 zu berichten.

 

Weiterhin berichtet Herr Witzsche, dass das Urteil AZ 15 O 11/19 vom Juli 2020 rechtskräftig geworden sei. Das bedeute, dass der beklagte Träger die Kosten für Grundstück und Gebäude sowie die sonstigen Kosten für die Mittagessensversorgung mindestens für die klagenden Eltern aus den Beiträgen herausrechnen muss. Da hier nun ein rechtskräftiges und zumindest für diesen Träger unwiderlegbares Urteil vorliegt, sollte der Träger - um weitere Gerichtsverfahren zu vermeiden - dies auf alle Eltern, die mit ihm laufende Verträge haben, anwenden. Eine ähnliche Frage wird sich dann den anderen Trägern und der Stadt stellen.

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