19.11.2020 - 5.2 Ausschusszuständigkeitsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Einreicher: Fraktionen Wiedervorlage
- Gremium:
- Ausschuss für Kultur
- Datum:
- Do., 19.11.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur wurde vorab folgender gemeinsam erarbeiteter Änderungsvorschlag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen zugeschickt:
Der Ausschuss ist zuständig für:
- Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt,
- Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das künstlerische und kulturelle Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der Kulturgesellschaft der Stadt
- Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,
- Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,
- Angelegenheiten der kulturellen Bildung
- Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.
- Erinnerungs- und Gedenkkultur
- Jugendsoziokultur
- Fortschreibung der kulturellen Leitlinien
Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:
- bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,
- bei Juryverfahren und
- bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.
Herr Linke begrüßt die eingebrachten Änderungen. Aus seiner Sicht müsse noch ergänzt werden, dass der Ausschuss durch die Verwaltung in wichtigen Angelegenheiten der Gedenktafelkommission, informiert wird.
Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Daraus ergibt sich folgende Änderungsempfehlung des § 10 der Ausschusszuständigkeitsordnung:
§ 10 Ausschuss für Kultur
Der Ausschuss ist zuständig für:
• Alle Angelegenheiten des kulturellen Lebens und der Kulturpolitik der Stadt von
erheblicher Bedeutung,
• Beschlussvorlagen der Stadtverordnetenversammlung, die das künstlerische und kulturelle
Leben betreffen, alle Angelegenheiten der Träger der Kultur, der Soziokultur und der
Kulturgesellschaft der Stadt
• Angelegenheiten freier Träger der Kultur und der Kulturgesellschaft der Stadt,
• Angelegenheiten zur Erweiterung oder Einschränkung von Kulturangeboten sowie von Standorten und Förderprogrammen,
• Belange der Kultur- und Kreativwirtschaft,
• Angelegenheiten der kulturellen Bildung
• Benennung von Straßen und öffentlichen Plätzen.
• Erinnerungs- und Gedenkkultur
• Jugendsoziokultur
• Fortschreibung der kulturellen Leitlinien
Der Ausschuss wird durch die Verwaltung informiert über wichtige Angelegenheiten:
• bei der Besetzungsverfahren von Leitungspositionen,
• bei Juryverfahren,
• der Gedenktafelkommission und
• bei wirtschaftlichen Belangen der Träger.
Die so geänderte Ausschusszuständigkeitsordnung wird zur Abstimmung gestellt:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,7 kB
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96,4 kB
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