01.09.2020 - 5.6 Integrationsmonitoring 2019

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Grasnick vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt berichtet mit Hilfe einer Präsentation über Menschen mit Migrationshintergrund und das Integrationsmonitoring in der Landeshauptstadt Potsdam 2019 (siehe Anlage 1).

 

Frau Schkölziger lobt den Bericht und möchte wissen, was Indikatoren für den Schulabschluss sind. Frau Grasnick vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalthrt aus, dass die Verwaltung beim Indikatorenset der Landeshauptstadt Potsdam den Jahrgang 8 beobachten würde. Die Verwaltung hätte die Möglichkeit zu prüfen, was in der Landeshauptstadt Potsdam dazu führt, dass Schülerinnen und Schüler von der Schule abgehen. 

 

Herr Wollenberg möchte wissen, ob es zu den Zahlen im Bericht entsprechende Vergleichszahlen aus dem Land Brandenburg oder der Bundesrepublik Deutschland gibt. Frau Grasnick vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt antwortet, dass es diese leider nicht gebe.

 

Frau Bartelt bittet zu einzelnen Angaben im Bericht um entsprechende Vergleichszahlen aus dem Land Brandenburg oder der Bundesrepublik Deutschland. Weiterhin fragt sie nach dem Vorhandensein eines Maßnahmenpakets, wie beispielsweise Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, sowie nach dem Vorhandensein von Nachhilfeleistungen und Stipendien. Frau Aubel macht darauf aufmerksam, dass die geschilderten Problemlagen eine Korrelation zu finanzieller Armut hätten und sich nicht nur auf den Herkunftsstatus bezögen.  Derzeit befände sich ein Masterplan in Bezug auf Chancengerechtigkeit im Geschäftsgang der Verwaltung. Die Verwaltung erkenne ein deutliches Gefälle mit sozioökonomischem Status und damit einhergehende Bedarfe. Hierfür ständen im Jahr 2020 100.000 € zur Verfügung. Diese Mittel seien bei weitem nicht auskömmlich, wenn man die Thematik umfassend und nachhaltig angehen wolle. Hier hoffe sie auch auf Unterstützung aus den Fachausschüssen im Hinblick auf die nächste HH-Plan-Beratung. Die Bekämpfung von Kinderarmut müsse ein Schwerpunkt sein. Es gäbe auch auf kommunaler Ebene viele wirksame Maßnahmen, wie beispielsweise niederschwellige Unterstützung im Bereich Sprach- und Sprechstörung. Dieses Thema führe in manchen Kommunen zur Anbindung von Logopädinnen und Logopäden in Kindertagesstten. Auch habe die Verwaltung ein Konzept für das Distanzlernen in Abstimmung mit dem Migrantenbeirat aufgesetzt. Die Umsetzung des Distanzlernens sei eine große Herausforderung für Familien gewesen und hier wolle man als Schulträger und Träger der öffentlichen Jugendhilfe unterstützen, sofern dies seitens des Staatlichen Schulamts gewünscht sei.

 

Herr Kulke fragt, ob es zu den Zahlen im Bericht auch absolute Zahlen gibt. Frau Grasnick vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt antwortet, dass sie diesbezüglich beim Bereich Statistik und Wahlen nachfragen werde. Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel gibt zu bedenken, dass man schauen müsse, wann die Kinder und Jugendlichen in die Bundesrepublik Deutschland kommen. Davon hänge der Schulabschluss ab. In kurzer Zeit kämen Schülerinnen und Schüler nicht zum Abschluss. Eine differenzierte Darstellung der Voraussetzungen sei erforderlich.

 

Frau Bartelt gibt zu bedenken, dass Schülerinnen und Schüler ein Jahr benötigenrden, um auf das Niveau vor ihrer Einreise zu kommen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage