06.10.2020 - 5.3 Errichtung einer Grundschule am Standort Heinri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 06.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau Aubel führt aus, dass die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee schon länger in Planung sei. Der Bedarf hierfür sei lange Zeit nicht absehbar gewesen. Mit der letzten Bevölkerungsprognose sei für die Landeshauptstadt Potsdam ein Wachstum der Bevölkerung prognostiziert worden. Die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee zum Schuljahr 2022/2023 sei durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden. Mit der Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee erst zum Schuljahr 2022/2023 würde es jedoch kein adäquates Schulangebot für das Schuljahr 2021/2022 geben. Daher habe sich die Verwaltung für die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee bereits zum Schuljahr 2021/2022 entschieden. Die Verwaltung hätte hierfür für die weiteren Schritte Hinweise vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel erhalten. Für eine Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee sei die Errichtung einer Modulanlage erforderlich. Es sei geplant, zunächst in der Modulanlage der Grundschule am Humboldtring (Grundschule 37) zu starten. Ein Umzug sei zum zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 geplant.
Frau Kathmann als betroffenes Elternteil berichtet, dass sie als junge Familie mit Kindern im Wohngebiet am Nuthewinkel wohnen würde. Bislang habe dieses Wohngebiet im Einzugsgebiet der Waldstadt-Grundschule (Grundschule 27) gelegen, allerdings gäbe es an dieser Schule aufgrund des neuen Wohngebiets Brunnen-Viertel keine freien Schulplätze mehr. Daher sei die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee bereits zum Schuljahr 2021/2022 zu unterstützen. Herr Ronneburger als betroffenes Elternteil ergänzt, dass das Wohngebiet am Nuthewinkel sehr homogen sei und dass viele Beziehungen zwischen den dort lebenden Kindern bestehen würden. Der Ausblick auf eine nahende Einschulung sei bedenklich. Daher wäre es ratsam, der Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee bereits zum Schuljahr 2021/2022 zuzustimmen.
Frau Schkölziger fragt nach der Möglichkeit der Nutzung einer Sporthalle. Frau Aubel führt aus, dass es in der Modulanlage der Grundschule am Humboldtring (Grundschule 37) geplant sei, einen Sportraum für alternative Bewegung zu schaffen. Am Standort Heinrich-Mann-Allee würden die Sportanlagen der benachbarten weiterführenden Schule genutzt werden, zudem werden perspektivisch die entsprechenden Sporthallenkapazitäten geschaffen.
Herr Kulke kritisiert die Kurzfristigkeit im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Unterlagen zur Beschlussvorlage „Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee“. Herr Wollenberg stellt klar, dass es sich hierbei um einen Ausnahmefall handeln würde. Frau Aubel bittet aufgrund der Abstimmung, diesen Abwägungsprozess zu entschuldigen. Sie verdeutlicht, dass dies ein Ausnahmefall bleiben würde. Es sei zwingend erforderlich einen Sofortbeschluss am 04.11.2020 in der StVV herbeizuführen, damit die Errichtung der Schule und die damit einhergehenden Schritte noch erfolgen könnten.
Herr Richter verweist auf ein derzeit großes Baugeschehen und macht deutlich, dass die Nutzung einer Modulanlage die vermeintlich beste Lösung sei.
Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel macht deutlich, dass das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel der Auffassung sei, dass es eine Lehrkraft erst mit einem entsprechenden Errichtungsbeschluss des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) geben könnte. Die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee erst zum Schuljahr 2022/2023 sei aus Sicht des Staatlichen Schulamtes ausreichend.
Herr Keller merkt an, dass es im Stadtteil Zentrum Ost und auch an der Weidenhof-Grundschule (Grundschule 40) noch Kapazitäten geben würde. Frau Aubel macht deutlich, dass auch in anderen Planungsräumen die Zahl an Schulpflichtigen steigen würde. Dies gelte auch für die benannten Schulen. Grundsätzlich sollten die Eltern die für ihre Kinder gewünschte Grundschule anwählen. Bei der Grundschulwahl hätte für die Eltern die Wohnortnähe Vorrang, erst dann sei das Profil entscheidend.
Herr Werner macht deutlich, dass das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) die Ausführungen der Verwaltung verstehen würde. Herr Wollenberg stellt klar, dass die Nutzung einer Modulanlage nur für einen begrenzten Zeitraum infrage kommen würde. Im Sinne der Eltern sei eine Zustimmung der Beschlussvorlage „Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee“ sinnvoll.
Herr Kulke fragt nach weiteren Hortkapazitäten im Stadtteil Zentrum Ost. Frau Aubel antwortet, dass in der Nähe der Modulanlage der Grundschule am Humboldtring (Grundschule 37) die Errichtung eines Horts geplant sei. Herr Richter ergänzt, dass im Stadtteil Zentrum Ost ein neuer Hort errichtet worden sei.
Frau Bartelt befürwortet die Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee bereits zum Schuljahr 2021/2022 auch mit einer Modulanlage.
Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel macht darauf aufmerksam, dass bei einem möglichen Schulstart mit beispielsweise 25 Schülerinnen und Schülern dann nur eine Lehrkraft zur Verfügung stehen würde.
Herr Wollenberg stellt die Beschlussvorlage „Errichtung einer Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee“ zur Abstimmung.
Abstimmung:
einstimmig angenommen
Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Beschlussvorlage zuzustimmen.
Frau Lange bittet um eine Rückmeldung.