06.10.2020 - 5.1 Bericht IT an Schulen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 06.10.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government berichtet mit Hilfe einer Präsentation zur Schul-IT (siehe Anlage 1).
Frau Bartelt fragt zum Zuwendungsbescheid vom 10.09.2020 im Rahmen des DigitalPakts 2, ob es neben den 2.253 Schülerinnen und Schülern mit Lehrmittelbefreiung noch weitere Berechtigte gibt. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government antwortet, dass die Landeshauptstadt Potsdam anstreben würde, auch weiteren Schülerinnen und Schülern ein iPad zur Verfügung zu stellen, sofern diese zu Hause über kein eigenes Gerät für die Teilnahme am Distanzlernen verfügen. Abstimmungen, wie dies konkret gelingen kann, ständen noch aus.
17:46 Uhr Frau Gutschmidt betritt die Sitzung.
Frau Gutschmidt fragt nach der Vertragsdauer für das Outtasking von IT-Support an den Schulen. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government antwortet, dass sich das derzeit in Prüfung befinden würde. Es sei mit einer voraussichtlichen Dauer von drei bis vier Jahren in Abhängigkeit vom Volumen zu rechnen.
Herr Keller fragt im Zusammenhang mit dem DigitalPakt, wie die Schulen bei Breitband aufgestellt sind. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government merkt an, dass im Rahmen des DigitalPakts die Breitbandanbindung nicht förderfähig sei. Die Breitbandanbindung sei eine große Herausforderung. Die Landeshauptstadt Potsdam würde sehr engmaschig bei den Anbietern für jede Schule anfragen, ob eine höhere Bandbreite angeboten werden kann und würde diese im positiven Fall auch beauftragen. Strategisch sei dies aber kein zielführender Ansatz. Zur Sicherstellung einer ausreichenden und verlässlichen Bandbreite benötigen nach seiner Ansicht die Schulträger insgesamt die Unterstützung durch die Landesregierung. Er ist dazu in intensiven Gesprächen auf verschiedenen Ebenen.
Herr Keller verweist darauf, dass die Voraussetzung für Endgeräte Internet sei und dass dies, sofern kein Internetzugang vorhanden ist, eine Hürde darstelle. Er möchte wissen, wie es mit digitalen Endgeräten weitergeht. Frau Aubel merkt an, dass es mit der einmaligen Bundesförderung nicht getan sei. Aus ihrer Sicht, müsse ein solches Projekt dauerhaft verstetigt werden, damit es Früchte trage. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government ergänzt, dass auch elternfinanzierte Endgeräte ein Ansatz seien. Die Kollegen seines Fachbereichs hätten dies kürzlich bei einem Erfahrungsaustausch an einem Gymnasium in Seelow als positive Variante aufgenommen. Dieses Modell würde dort sehr erfolgreich angenommen werden.
Frau Bartelt möchte wissen, wann die ersten Schülerinnen und Schüler Leihgeräte ausgehändigt bekommen und wann diese einsetzbar sind. Zudem möchte sie wissen, wie mit den Schülerinnen und Schülern, die kein Leihgerät bekommen, umgegangen wird. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt aus, dass neben der bereits erfolgten Beauftragung weitere notwendige Voraussetzungen erfüllt sein müssten. Ein Bereitstellungstermin könne aktuell noch nicht benannt werden. Das Thema DigitalPakt hätte aber in seinem Fachbereich eine sehr hohe Priorität. Endgeräte, die nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam sind, könnten durch diese auch nicht betreut werden. Diese könnten vorerst auch nicht in den Schulen verwendet werden.
Frau Bartelt möchte wissen, wer die Leihgeräte administriert. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government antwortet, dass ein Teil der Leistungen durch Dienstleister übernommen werden würde.
Herr Stiffel möchte von Herrn Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government wissen, wie er die Mehrbelastung mit der Digitalisierung einschätzt. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government antwortet, dass die Digitalisierung eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstellen würde. Dies könne nur in enger und konstruktiver Abstimmung zwischen dem Schulträger der Landeshauptstadt Potsdam, den Schulen und dem Staatlichen Schulamt bzw. dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gelingen.
Frau Schkölziger möchte wissen, was mit den Geräten ist, die an den Schulen aufgrund von fehlenden Mitarbeitenden nicht angeschlossen worden seien. Zudem möchte sie wissen, warum noch acht Medienentwicklungspläne (MEP) in Prüfung beim Schulamt liegen. Weiterhin fragt sie nach noch nicht eingereichten Anträgen. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt aus, dass die Geräte wohl ausgeliefert worden seien. Im Zusammenhang mit den Medienentwicklungsplänen (MEP) gebe es keine Probleme.
Frau Schkölziger bittet darzulegen, was zum Medienentwicklungsplan (MEP) dazugehört. Herr Flügel von der Arbeitsgruppe IT-Projektmanagement gibt bekannt, dass der Prozess in der Niederschrift dargestellt werden würde:
- Schule erstellt Medienentwicklungsplan (MEP) und kann dafür die Beratung eines
externen Dienstleisters in Anspruch nehmen.
- Schule sendet ihren MEP an den Schulträger.
- Schulträger prüft den MEP:
- FB Bildung, Jugend und Sport prüft das medienpädagogische Konzept in den Medienentwicklungsplänen in Abgleich mit der gewünschten Technik und berät bei offenen Fragen.
- FB E-Government prüft die Angaben zum Ist-Stand der IT-Ausstattung.
- Freigabe des MEP durch den Schulträger.
- Schulträger sendet MEP an die Schule zur Freigabe durch die Schulkonferenz.
- Freigabe und Zeichnung des MEP durch die Schulkonferenz.
- Schule sendet den gezeichneten MEP an den Schulträger.
- Schulträger zeichnet den MEP.
- Schulträger schickt das unterzeichnete Dokument an die Schulen zurück.
- Die Schule sendet ihren Medienentwicklungsplan, unterzeichnet durch Schulleitung und Schulträger, in elektronischer Form an die regionale untere Schulaufsicht.
- Untere Schulaufsicht prüft den MEP.
- Das Dokument wird nach positivem Prüfvermerk durch die untere Schulaufsicht wieder an die Schule übermittelt. ODER: Bei nicht positiver Prüfung wird der Schulleitung mitgeteilt, welche fachlichen oder formalen Änderungen bzw. Nacharbeiten durchgeführt werden müssen.
- Der MEP, mit schulfachlich positivem Prüfvermerk, wird durch die Schule an den Schulträger weitergeleitet.
- Der Schulträger stellt einen Antrag auf Infrastruktur- und Ausstattungsförderung im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019–2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit Medienentwicklungsplan, schulfachlichem Prüfvermerk sowie einer Bestätigung des Schulträgers über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb, IT-Support.
- Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bearbeitet und prüft den Antrag und erstellt den Zuwendungsbescheid. Die Kommunikation der ILB erfolgt über den Schulträger, der die Schulen informiert.
Herr Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel macht darauf aufmerksam, dass nur noch zwei Medienentwicklungspläne (MEP) durch die Verwaltung geprüft werden müssten. Viele Schulen hätten die Medienentwicklungspläne (MEP) bereits vor den Sommerferien 2020 eingereicht. Es sei möglicherweise schädlich, dass bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) noch kein Antrag der LHP vorliegt. Herr Flügel von der Arbeitsgruppe IT-Projektmanagement macht deutlich, dass alle Anträge gemeinsam eingereicht werden. Dies sei aus Sicht der Verwaltung auch unschädlich, da es kein Windhundprinzip bei der Beantragung gäbe.
Frau Aubel betont, dass es wünschenswert wäre, wenn das Staatliche Schulamt eine andere Auffassung habe, dass der Fachbereich darüber informiert würde, damit dann eine adäquate Reaktion erfolgen könnte. Sie bittet Herrn Dörnbrack vom Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel um schriftliche Informationen hierzu.
18:20 Uhr Herr Kulke betritt die Sitzung.
Herr Wollenberg fragt zum IT-Support, ob es zugesicherte Abarbeitungszeiten für Störungen bei den Schulen gibt. Zudem fragt er nach weiteren Stellen für den IT-Support an den Schulen, die mit dem Haushalt beschlossen worden seien. Herr Morgenstern-Jehia vom Fachbereich E-Government führt zur Frage nach den Abarbeitungszeiten aus, dass solche Service Level Agreements (SLA) für das eigene Personal nicht vorhanden seien. Für den künftigen Dienstleister würden diese aber vertraglich vereinbart werden, wobei es dabei verschiedene Prioritäten und damit vereinbarte Zeiten geben werde, in denen Tickets abzuarbeiten sind. Hinsichtlich der Stellen verweist er auf die Organisationsveränderungen zum 01.10.2020. Neben der Zusammenlegung von Supportkompetenzen in der neuen Arbeitsgruppe sei dort aus dem Doppelhaushalt 2020/21 eine zusätzliche Stelle bereitgestellt worden.