17.11.2020 - 3.3 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Di., 17.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Holtkamp vom Bereich Verbindliche Bauleitplanung gibt bekannt, dass der Druck auf die aktuell zur Entscheidung vorliegenden Planverfahren so hoch wie nie in den letzten zehn Jahren sei. Aktuell gebe es 40 Planverfahren der Prioritäten 1 I und 2 I, davon seien zehn Standorte für die Bereiche Schule, Kita und Sport. In der Priorität 1 I befänden sich die Planverfahren zu den Bebauungsplänen „Kirchsteigfeld“, „Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim“, „Pappelallee/Reiherweg“, „Medienstadt“, „Schulstandort Waldstadt-Süd“, „Schulstandort Sandscholle“, „Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn“, „Sportanlagen Kuhfortdamm (Golm)“, „Glasmeisterstraße“ und „Schulstandort Ketziner Straße (Fahrland)“. In der Priorität 2 I befänden sich die Planverfahren zu den Bebauungsplänen „Türkstraße“, „Park im Bornstedter Feld“ und „Sport- und Freizeitanlage (Neu Fahrland)“.
Frau Bartelt macht darauf aufmerksam, dass eine Aufschlüsselung für Krampnitz fehlt. Herr Böttcher möchte wissen, ob das Planverfahren zum Bebauungsplan „Schulstandort Sandscholle“ bei Umsetzung des Planverfahrens zum Bebauungsplan „Medienstadt“ weiterverfolgt wird. Herr Dörschel gibt zu bedenken, dass es in einer Sitzung des Werksausschusses Kommunaler Immobilien Service die Information gegeben hätte, dass der Kommunale Immobilien Service (KIS) mit keiner Vorbereitung starten würde, solange der Bebauungsplan nicht abgeschlossen ist. Herr Wollenberg bittet um eine Darstellung der zeitlichen Umsetzung und fragt nach Konsequenzen für die Planverfahren zu den Bebauungsplänen „Schulstandort Sandscholle“ und „Park im Bornstedter Feld“. Frau Schkölziger möchte wissen, warum das Planverfahren zum Bebauungsplan „Türkstraße“ in die Priorität 2 I eingestuft wurde. Frau Holtkamp vom Bereich Verbindliche Bauleitplanung führt aus, dass im Planverfahren zum Bebauungsplan „Türkstraße“ derzeit eine Prüfung für die Unterbringung eines Grundschulstandorts laufen würde. Die Unterbringung eines Grundschulstandorts an anderer Stelle sei möglich, daher sei eine Einstufung in die Priorität 2 I angemessen. Krampnitz liege im Entwicklungsbereich Krampnitz und sei daher mit besonderer Dringlichkeit zu bearbeiten. Konkrete Terminplanungen würden der Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage 3). Bei geplanten Schulstandorten würden die Planungsverwaltung, die Schulverwaltung und der Kommunale Immobilien Service (KIS) beteiligt werden. Ein Bebauungsplan müsse immer ausgereift sein, erst dann könne der Kommunale Immobilien Service (KIS) mit der Vorbereitung beginnen. Die Planverfahren zu den Bebauungsplänen „Schulstandort Sandscholle“ und „Medienstadt“ würden parallel laufen. Zum Planverfahren zum Bebauungsplan „Medienstadt“ müssten die Entscheidungen abgewartet werden. Das Planverfahren zum Bebauungsplan „Schulstandort Sandscholle“ würde fortgeführt werden, da die Möglichkeit bestehen würde, dass das Planverfahren zum Bebauungsplan „Medienstadt“ nicht fortgeführt werden kann. Dies sei, wie mehrfach kommuniziert, von der Entscheidung der Kommunalaufsicht abhängig.
Herr Sima möchte wissen, ob das Planverfahren zum Bebauungsplan „Schulstandort Sandscholle“ eine Belastung oder eine Entlastung darstellt. Herr Böttcher macht darauf aufmerksam, dass der Druck auf das in Priorität 2 I befindliche Planverfahren zum Bebauungsplan „Park im Bornstedter Feld“ groß sei. Frau Aubel führt aus, dass die Verwaltung bezüglich der geplanten Grundschule an der Medienstadt Babelsberg auf einem guten Weg sei. Das erhoffte „Go“ von der Kommunalaufsicht im Ministerium des Innern (MI) würde dazu führen, dass das Planverfahren zum Bebauungsplan „Schulstandort Sandscholle“ zukünftig wegfallen könnte. In diesem Fall würde das Planverfahren zum Bebauungsplan „Park im Bornstedter Feld“ in die Priorität 1 I aufrücken.
Es könne nur eine begrenzte Anzahl an Planverfahren in die Priorität 1 I eingestuft werden.
Herr Wollenberg stellt klar, dass es dem Anliegen entsprechen würde, dass bei Wegfall eines Standorts das Planverfahren zum Bebauungsplan „Park im Bornstedter Feld“ in die Priorität 1 I aufrücken soll. Frau Becker unterstützt den von Herrn Wollenberg gemachten Vorschlag. Frau Holtkamp vom Bereich Verbindliche Bauleitplanung ergänzt, dass es eine Nachrückerliste geben würde.
Herr Viehrig gibt bekannt, dass er von einem Aufrücken des Planverfahrens zum Bebauungsplan „Park im Bornstedter Feld“ in die Priorität 1 I ausgeht. Frau Bartelt macht darauf aufmerksam, dass der von Herrn Wollenberg gemachte Vorschlag als Empfehlung formuliert werden sollte. Herr Wollenberg regt an, dass der Änderungsvorschlag dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes über die Fraktionen vorgelegt wird.
Anlagen zur Vorlage
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