15.12.2020 - 3.7 Barrierefreiheit auch an Schulen mit Denkmalschutz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Richter führt aus, dass sich Barrierefreiheit und Denkmalschutz nicht ausschließen würden. Bei der Herstellung von Barrierefreiheit bei Bestandsgebäuden gebe es wesentliche Anforderungen wie einen bestimmten Platz für eine Aufzugsanlage, barrierefreie WC-Anlagen sowie die Schaffung eines gesicherten Wartebereichs für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer. Zusätzlicher Platz und zusätzlicher Raumbedarf führe zum Verlust von Unterrichtsräumen. Unter Umständen könne bei einer barrierefreien Umgestaltung der Bestandsgebäude die Zügigkeit nicht aufrechterhalten werden.    

 

Herr Dörschel macht deutlich, dass die Maßnahmen angegangen werden sollten, dafür müsse man diese in eine Prioritätenliste einsortieren. Problem bei der Schule des Zweiten Bildungsweges „Heinrich von Kleist“ (Schule 15) sei die Einzigartigkeit der Schulform in der Landeshauptstadt Potsdam, daher sei eine andere Lösung dort nicht möglich.

 

Frau Bartelt fragt nach zusätzlichen Auflistungen zu den Maßnahmen. Herr Sima verweist auf höhere Kosten bei der Sanierung der Schule am Griebnitzsee (Grundschule 33). Herr Richter stellt klar, dass er eine frühere Sanierung der Schule am Griebnitzsee (Grundschule 33) befürwortet hätte, dies wäre allerdings damals haushaltsrechtlich anders entschieden worden. Es sei illusorisch, alle Projekte gleich anzugehen. Derzeit seien vier Projektleiterstellen unbesetzt. Es würden finanzielle und personelle Ressourcen fehlen. Bei Neubauten müssten die Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) beachtet werden, wonach barrierefreies Bauen keine freiwillige Aufgabe sei, sondern eine Aufgabe, zu der eine Pflicht aufgrund von technischen Regeln durch DIN bestehen würde. Der Aufwand einer gesonderten Darstellung, was wo gemacht werden kann, sei zu groß. 

 

Herr Dörschel möchte wissen, ab welchem Modernisierungsgrad Maßnahmen erforderlich sind. Herr Richter stellt klar, dass die Verwaltung den Anforderungen gerecht werden würde.

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Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage