15.12.2020 - 4.1 Möglichkeiten zur Verkürzung der Wartelisten de...

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Die Direktorin der Musikschule Frau Lupuleak führt aus, dass sich die Städtische Musikschule „Johann Sebastian Bach“hrend der letzten zehn Jahre verstärkt dem Thema Kooperationen mit allgemeinbildenden Schulen zugewandt hätte. Dies verdeutliche die Durchführung der Projekte „Klasse: Musik für Brandenburg“, „JEKISS (Jedem Kind seine Stimme) - Die singende Grundschule“ und „JamMBoxX“. Im Jahr 2010 hätte es keine Kooperationen gegeben, im Jahr 2019 hätte es 24 Kooperationen und 1.298 Schülerinnen und Schüler in Kooperationen gegeben. Frau Lupuleak weist darauf hin, dass von den über 1.000 Schülerinnen und Schülern in Kooperationen viele nur so den Weg zu einer musikalischen Ausbildung finden würden. Das Klavier, die Violine/Viola und das Violoncello seien in der Landeshauptstadt Potsdam stark nachgefragte Instrumente, möglicherweise müsse man sich in einer Stadt wie Potsdam mit einem hohen Anteil an im besten Sinne sehr bildungsbürgerlich geprägten Familien damit abfinden. Allerdings hätten bei den unterrichteten Wochenstunden gemäß Antrag beim MWFK im Jahr 2020 der Fachbereich Tasteninstrumente einen Anteil von 24,98 Prozent und der Fachbereich Streichinstrumente einen Anteil von 20,91 Prozent ausgemacht. Trotzdem sei es ein Schatten, dass mehr Interessenten auf der Warteliste bleiben würden, als aufgenommen werden könnten. Eine große Zahl an potentiellen Nutzern würde möglichst in der Innenstadt Unterricht erhalten wollen. Für die Reduzierung der Wartelisten gebe es drei Lösungsansätze. Ein Lösungsansatz sei eine Orientierungsstufe für Klavier mit Gruppen à 4 Schülern. Dabei würde ab dem zweiten Jahr eine Aufteilung in gut funktionierende Zweiergruppen erfolgen. Ein weiterer Lösungsansatz sei das Projekt „Zweite Liebe“. Die Idee dahinter sei das Angebot eines anderen Instrumentes wie beispielsweise Oboe. Ziel sei hierbei die Hinführung zu der Entscheidung, ob sich die zweite Liebe zur ersten Liebe entwickelt hat und ob das Weitererlernen eines anderen Instrumentes wie beispielsweise Oboe gewollt ist. Ein weiterer Lösungsansatz sei die Begrenzung der Ausbildungszeit. Hierbei würde die Ausbildungszeit auf beispielsweise acht Jahre begrenzt werden. Nach acht Jahren dürfe nur der Teil der Schülerschaft weiter lernen, der eine Leistungsprüfung besteht. Dieser Vorschlag ist noch in Prüfung. Leider gebe es in der Landeshauptstadt Potsdam keine Bläserklasse. Ein weiterer Standort in der Innenstadt sei auch mit personellen Erweiterungen verbunden.

 

Frau Lange macht deutlich, dass lange Wartezeiten frustrierend seien und dass dabei das Interesse verloren gehen könne. Ein weiterer Standort in der Innenstadt und gegebenenfalls auch im Potsdamer Norden müsse geprüft werden. Frau Bartelt fragt nach dem Vorhandensein zusätzlicher Leihinstrumente. Herr Sima möchte wissen, ob durch private Anbieter der Druck genommen werden kann. Die Direktorin der Musikschule Frau Lupuleak führt aus, dass das Klavier seit vielen Jahren ein Dauerbrenner sei. Die Kinder würden nicht gerne lange warten. Die durchschnittlichen Wartezeiten in den einzelnen Fächern seien in der der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 17.11.2020 beigefügten Liste angegeben. Der Fokus liege auf mitwachsenden Instrumenten. Es sei ein guter Bestand an mitwachsenden Leihinstrumenten vorhanden.

 

Frau Lange möchte wissen, ob auch ein Schulstandort denkbar ist. Die Direktorin der Musikschule Frau Lupuleak führt aus, dass dies gut vorstellbar sei, dies sehe man derzeit am Schulstandort im Stadtteil Am Stern. Dies sei eine attraktive Lösung, sofern ume für die Musikschule vorhanden sind. 

 

Frau Lange gibt bekannt, dass sie einen entsprechenden Prüfauftrag vorbereiten will. Die Direktorin der Musikschule Frau Lupuleak stellt klar, dass sich die Verwaltung bei der Angebotsstruktur an die Bedingungen des Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz -  BbgMKSchulG) halten müsse.

 

Frau Lange fragt nach den entsprechenden Bedingungen des Gesetzes zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG). Die Direktorin der Musikschule Frau Lupuleak gibt bekannt, dass diese der Niederschrift beigefügt werden (siehe Anlage 2). Herr Wollenberg bestätigt, dass diese der Niederschrift beigefügt werden.

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