11.12.2020 - 5.2 Außengelände der Gesamtschule am Stern

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Schkölziger erteilt Herrn Schmäh vom FB 45 das Wort, um die Mitteilungsvorlage vorzustellen.

 

Im Grundsatz geht es darum, die Zuwegung entlang der Nuthe nutzen zu können, die einen kürzeren Weg zur Gesamtschule 29 (Schulzentrum am Stern) ermöglicht und das Außengelände der Gesamtschule 29 im Zuge des Schulkonzeptes nutzen zu können.

Momentan sind diese Zuwegung und die Nutzbarkeit des Außengeländes durch umgestürzte Bäume versperrt.

 

Entlang der Nuthe befinden sich Pappeln, die gefällt werden müssen. Da derzeit nicht geklärt ist, wer für diese Pappeln an dem Gewässer zuständig ist, finden derzeit rege Diskussionen mit den Landkreisen und dem Umweltministerium statt.

 

Herr Schmäh teilt weiterhin mit, dass es für diese Maßnahmen ein Förderprogramm zur Verfügung gestellt wird, bei dem 90 100 % von den entstehenden Kosten übernommen werden. (Hier z. B. der Rückbau von Pappeln)

 

Die Fällung der Pappeln sowie die Herstellung der Verkehrssicherheit ist frühestens im Oktober 2021 möglich. Solange wird die Sperrung weiterhin aufrechterhalten bleiben.

 

r die Ersatzpflanzungen und in Bezug auf die Artenschutzpflicht, werden Kosten entstehen, wo bisher noch nicht klar ist, wer diese, aufgrund der fehlenden Zuständigkeitserklärung, übernehmen wird.

 

Herr Dr. Scharfenberg fragt an, ob die Maßnahme nicht in Vorleistung von der Landeshauptstadt Potsdam übernommen werden könnte und über das entsprechende Förderprogramm rückfinanziert werden kann, damit die Umsetzung nicht so lange dauert.

 

Herr Schmäh teilt dazu mit, dass die Prüfung in diesem Zusammenhang aktuell erfolgt, aber die Leistung im Haushaltsplan nicht berücksichtigt sind, so dass eine Vorfinanzierung schwierig wird. Aber aufgrund der bereits benannten Fällzeiten und der Artenschutzpflicht, wird ein Beginn nicht vor Oktober 2021 möglich sein.

 

Herr Dr. Scharfenberg merkt an, dass es sich bei der Zuwegung nicht nur um die der Schule handelt, sondern eine öffentliche Zuwegung sein wird.

 

Dies wird durch Herrn Schmäh bestätigt. Aber die grundsätzliche Diskussion dieser Zuwegung wird schon seit längerem ohne Erfolg geführt.

 

Frau Schkölziger regt an, die ausführliche Diskussion in dem entsprechenden Ausschuss weiterzuführen. In diesem Fall handelt es sich um den Ausschuss für Bildung und Sport.

 

Die Mitglieder stimmen dem Vorschlag zu.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im 2. Quartal 2020 hat der Bereich Grünflächen im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung erneut erhebliche Schadensfälle bei den sehr alten Pappeln entlang der Nuthe festgestellt. In regelmäßigen Abständen sind mehrere Baumschauen, Gutachten und Pflegnge erfolgt. Aufgrund der alters und krankheitsbedingten schadhaften Baumzustände, erfolgt zudem eine wesentlich engmaschigere Bearbeitung als innerorts. Arbeiten die die Verkehrssicherheit wiederherstellen würden, sind aus Artenschutz Gründen erst ab Oktober möglich. Der Zustand der überalterten und kranken Pappeln verschlechtert sich auf Grund der Trockenheit der letzten zwei Sommer deutlich dynamischer als anzunehmen war. Eine Verlegung des Weges ginge nur über Privatgrundstücke. Selbst bei Zustimmung der Grundstückseigentümer stehen die notwendigen Haushaltsmittel dafür nicht zur Verfügung.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam strebt an, den Weg entlang der Nuthe wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die dafür erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung der Verkehrssicherung werden auf ca. 350.000 € geschätzt und sind nicht im Haushalt eingestellt. Die Landeshauptstadt Potsdam sieht in diesem Sachverhalt auch eine Mitverantwortung beim Land Brandenburg (bzw. dessen Rechtsvorgänger), das diese Bäume zum Zwecke der Gewässerunterhaltung gepflanzt hat. Hierzu ist die Landeshauptstadt Potsdam im Gespräch mit dem Land Brandenburg.

 

r den 19.11.2020 ist ein Ortstermin mit Mitgliedern der Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität sowie für Bildung und Sport mit Vertretern der Verwaltung vorgesehen; gegebenenfalls wird dieser Termin nach Maßgabe der Regelungen in der Umgangsverordnung neu zu terminieren sein.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

z. K. genommen