29.04.2020 - 5 Keine Abführungen der städtischen Wohnungsgesel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vor Eintritt in die Diskussion zur vorliegenden Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für die Haushaltsjahre 2020/2021, DS 20/SVV/0431 erhält Frau Heigl Gelegenheit, den von der Fraktion DIE aNDERE eingereichten Antrag vorzustellen.

 

Frau Heigl führt aus, dass die vorliegende neue Fassung des Antrages vom 10.10.2018 nicht mehr relevant sei und die Fraktion sich darauf verständigt habe, den ursprünglich eingereichten Antrag vom 04.08.2018 erneut in die Diskussion und zur Abstimmung zu bringen.

 

Herr Tazreiter bringt den Änderungsantrag der AfD Fraktion ein.

 

Herr Dr Wegewitz eröffnet die Diskussion.

 

In der Diskussion werden die Schwerpunkte „Handlungsfähigkeit der PRO POTSDAM“, „Leistungsfähigkeit der Wohungsunternehmen“, Wachstum der Stadt“  sowie der Grundsatz „bezahlbares Wohnen“ angesprochen und kurz inhaltlich diskutiert. 

 

Herr Exner begrüßt die Behandlung der Drucksache im Kontext mit dem Haushalt und führt aus, dass man im Herbst mit Sicherheit generell betrachten müsse, wo die Gesellschaften stehen, wie z. B. die Bäder (derzeit keine Einnahmen). Derzeit keine Abführungen.

 

Herr Exner informiert, dass der LHP bereits von Seiten der Sparkasse die Information vorliege, dass in diesem Jahr nichts ausgeschüttet werde. Die Thematik werde Bestandteil der Diskussion im Rahmen des Nachtragshaushaltes sein.

 

Herr Dr. Scharfenberg spricht erneut den Grundsatz „bezahlbares Wohnen“ an und bittet um Abstimmung.

 

Frau Heigl stimmt dem zu und bittet um Abstimmung des Antrages als Zeichen der Unterstützung.

 

Herr Dr. Wegewitz führt dazu aus, dass er Herrn Exner so verstanden habe, dass sich der Antrag erledigt habe, da momentan keine Abführungen stattfinden.

 

Herr Dr. Wegewitz bringt den nachfolgenden Änderungsantrag ein:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die im LoI vorgesehenen Abführungen der ProPotsdam an den städtischen Haushalt nur nach Genehmigung durch den Hauptausschuss getätigt werden. Über die eingeleiteten Schritte…

 

Herr Bauer bittet um Änderung der Terminstellung auf September 2020 und bittet um Erläuterung, wann der HA beschließen solle.

 

Angesprochen wird in diesem Zusammenhang die Thematik „Eigenmittel“ der Unternehmen.

Herr Dr. Wegewitz weist erneut auf das Letter of Intent hin.

 

Herr Exner bestätigt, dass im Haushalt nicht verankert sei, dass von den Unternehmen was kommt und führt aus, dass die Thematik eigentlich im Kontext Jahresabschluss der Gesellschaft / des Unternehmens stehe. Herr Exner verweist auf das GmbH-Recht.

 

Herr Dr. Scharfenberg spricht erneut die Bedeutung der GEWOBA und deren Zielstellung / Grundsatz„bezahlbares Wohnen“ an. Hier dürfe es keine Einschränkungen geben, dem stimmt Herr Exner zu.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt folgenden geänderten Antrag einschließlich der Änderung der Terminstellung zur Abstimmung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass die im LoI vorgesehenen Abführungen der ProPotsdam an den städtischen Haushalt nur nach Genehmigung durch den Hauptausschuss getätigt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im September 2020 zu unterrichten“.

 

Abstimmung: 5/0/4

 

Den o. g. Änderungen wird zugestimmt.

 

Herr Dr. Wegewitz stellt den Antrag DS 18/SVV/0520 in der o. g. geänderten Fassung zur Abstimmung:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass dass die im LoI vorgesehenen Abführungen der ProPotsdam an den städtischen Haushalt nur nach Genehmigung durch den Hauptausschuss getätigt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im September 2020 zu unterrichten.
 

 

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Abstimmungsergebnis geänderter Antrag - Zustimmung

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen zur Vorlage