18.11.2020 - 5.9 Digitale Bauantragstellung

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Dr. Wegewitz eröffnet den Tagesordnungspunkt. r Fragen steht von Seiten der Verwaltung Herr Franke zur Verfügung.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt, ob das überhaupt im Ermessen der LHP liegt, da es sich hier um Landesrecht handle. Er stellt die Frage, ob dies nicht eher auf der Landesebene geregelt werden solle. Frau Eisenblätter hinterfragt die Zuständigkeit des Finanzausschusses, da keine Kosten bzw. Finanzfragen enthalten sind.

 

Herr Franke stimmt den Hinweisen / Ausführungen zu und erklärt, dass aus Sicht der Verwaltung hier keine Zuständigkeit bei der Stadtverordnetenversammlung gesehen wird. Es handle sich hierbei um eine Pflichtaufgabe nach Weisung und hier ist der Oberbürgermeister zuständig. Zudem gibt die Landesbauordnung das Verfahren bislang noch konkret vor und dies ist derzeit nun mal die Schriftform. Weitere Fragen gibt es nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag 20/SVV/1283 zur Abstimmung.

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen stimmen mit 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gegen den Antrag und empfehlen der Stadtverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 20/SVV/1283 Digitale Bauantragstellung.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die digitale Bauantragstellung und Bearbeitung bis Ende 2021 sicherzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

0

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

4