08.09.2020 - 4.2 Schutz des Fahrlander Sees

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hecker, selbst Anwohner und Wassersportler, weist die Stigmatisierung in der Potsdamer Presse von sich. Ihm gehe es um einen Interessensausgleich zwischen Naturschutz- und Wassersportbelangen. Mit Verweis auf seine auf seine schriftliche „Stellungnahme zum geplanten Wassersport-Verbot am Fahrländer See“ führt er aus, dass Wassersport eine Form der naturnahen Erholung darstellt. Bei dem Fahrländer See handle es sich um ein Landschatzschutzgebiert und nicht um ein Naturschutzgebiet. Demzufolge sollte der Schutzzweck (zum Erhalt und der Entwicklung der naturnahen Erholung) nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Agrarlandschaft“ Berücksichtigung finden. Des Weiteren habe die Schifffahrtspolizei des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Brandenburg (WSA) mitgeteilt, dass es für verkehrsregelnde Maßnahmen am Fahrländer See nicht zuständig sei. Die Zuständigkeit liege bei der Landeshauptstadt Potsdam, dem Eigentümer des Sees. Herr Hecker teilt die Unzufriedenheit über das vermehrte Falsch-Parken auf unbefestigten Flächen rund um den Fahrländer See. Er stellt jedoch klar, dass dies nicht ausschließlich durch Wassersportler verursacht wird, sondern alle Bevölkerungsgruppen einen Anteil daran haben. Daran anknüpfend betont er, dass das wilde Campen in den Schilfgürteln weder von den Wassersportlern ausgeübt, noch gebilligt wird. Für die vom Wassersport ausgehende Schreckwirkung für die Tierwelt gäbe es keine wissenschaftlichen Belege, das Gegenteil sei der Fall. Herr Hecker verweist dabei auf Kernaussagen eines Publikationsentwurfes des skandinavischen Ingenieurbüros COWI. Gleiches gelte für den vom Wassersport verursachten Rückgang der Vogelpopulation am Fahrländer See. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) konnte für diese Behauptung bisher noch keine wissenschaftlichen Belege liefern.

Herr Hecker wünscht sich stellvertretend für alle Wassersportler eine nachhaltige und gerechte Lösung für ein vielschichtiges Problem am Fahrländer See (Vermüllung, illegales Campen, rücksichtsloses Parken, Belastung von Flora und Fauna). Er schlägt einen runden Tisch mit allen Beteiligten und Interessengruppen vor.

Abschließend verweist er auf Statistik, sowie weitere Daten und Fakten in seiner schriftlichen Stellungnahme.

 

Frau Fink, Anwohnerin am Weißen See und Mitglied beim BUND, betont die zu erwartende Naturbelastung, die von 10.000 weiteren Bürgerinnen und Bürgern von Krampnitz ausgehen werde. Deshalb müssen jetzt verbindliche Regeln festgelegt werden. Sie argumentiert, dass die in der Tat eine Beeinträchtigung der Tierwelt von den Wassersportlern ausgehen würde.

 

Ein weiterer Anwohner äußert sich mit Verständnis für beide Interessensgruppen. Es sei unbestritten, dass die Zahl der Kitesurfer am Fahrländer See in den Jahren zugenommen habe. Schade ist es, dass einige „Schwarze Schafe“ nun womöglich ein Verbot für all diejenigen erwirken werden, die sich immer an die Regeln gehalten haben.

 

Herr Matz, Ortsvorsteher aus Fahrland, stellt er klar, dass der Fahrländer See, sowie dessen Ufer geschützte Biotope gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) darstellen und zeigt allen Anwesenden Satellitenbilder vom Fahrländer See aus den Jahren 2000 und 2019. Mit diesen Bildern veranschaulicht er die ausgeweiteten Schneisen in den Schilfgürteln, die Zunahme der parkenden Autos, die Entstehung neuer (illegaler) Trampelpfade am Fahrländer See. Herr Matz stellt klar, dass in keinem existierenden Antrag, weder im Ortsbeirat, noch in der Stadtverordnetenversammlung erwähnt sei, dass ausschließlich die Surfer an der zunehmenden Umweltzerstörung Schuld seien. Er hält außerdem fest, dass das Kitesurfen auf dem Fahrländer See so oder so verboten sei, egal ob das WSA dafür zuständig sei oder nicht.

 

Frau Dr. Klockow ergänzt die Ausführungen von Herrn Matz, dass auch der Ortsbeirat Neu Fahrland keinen Einfluss auf die stigmatisierte Darstellung der Wassersportler in der Presse habe. Zu Frage 5: Es könne von keinem Schnellverfahren bei der Antragstellung die Rede sein. Sie verweist auf die Frist des Antragschlusses und auf die Bekanntmachungsfrist für öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretung nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf). Dem Publikationsentwurf des skandinavischen Ingenieurbüros COWI entgegnet Frau Dr. Klockow mit einer ornithologischen Publikation aus Niedersachsen. Sie stimmt, Frage 7 betreffend, zu, dass die Wassersportler nicht ausschließlich für die o.g. Probleme verantwortlich seien. Es gehe auch nicht darum, etwas (zusätzlich) zu verbieten, sondern bestehende Ge- und Verbote einzuhalten. Diesbezüglich verweist sie noch einmal auf § 30 BNatSchG. Die Antwort zu Frage 1 entzieht sich der Kenntnis von Frau Dr. Klockow. Zu Frage 3 liegen ihr keine Informationen vor. Zu Frage 4 entgegnet sie, dass eine kompromissorientierte Lösung, wie sie am Rangsdorfer See realisiert wurde, am Fahrländer See nicht möglich sei, weil das gesamte Areal ein geschütztes Biotop darstelle (§ 30 BNatSchG). Zu Frage 6 schließt sie sich der Argumentation von Frau Fink an. Es würden besonders viele Berliner zu den Potsdamer Gewässern anreisen, weil das Ausüben bestimmter Wassersportarten in Potsdam auch ohne besonderen Fähigkeitsnachweis ausgeübt werden könne anders als in Berlin, wo es eines Sondersegelscheines bedürfe.

 

Frau Sütterlin hält die von den Surfern vorgeschlagenen verkehrsrechtlichen Regelungen durch die Landeshauptstadt zur Eindämmung der Befahrung von Grün- und Landwirtschaftsflächen durch motorisierte Fahrzeuge für wenig aussichtsreich. In der Vergangenheit habe sich mehrfach gezeigt, dass die Durchsetzung solcher Regelungen (durch das Ordnungsamt) nicht leistbar zu sein scheint.

 

Herr Zilke spricht sich für die Einhaltung der in § 30 BNatSchG geregelten Inhalte in Bezug auf den Fahrländer See aus, könne sich aber auch mit der Idee eines Dialogs am Runden Tisch anfreunden.

 

Herr Hecker hätte sich mehr Zeit für eine ausführliche Diskussion gewünscht.

 

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

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Anlagen zur Vorlage