08.09.2020 - 5.1 Qualitätsverbesserung der Zusammenarbeit zwisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ortsvorsteherin bringt den Antrag ein.

 

Da Konsens besteht, wird der Antrag ohne Diskussion zur Abstimmung gestellt:

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Oberbürgermeister, einen Vorschlag zu erarbeiten, der sicherstellt, dass die Beschlüsse der Ortsbeiräte zeitnah umgesetzt werden bzw. bei Verzögerungen die Ortsbeiräte über den aktuellen Sachstand informiert werden.

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Anlagen