19.05.2020 - 6.6 B-Plan 19 unter Beachtung der Schutz- und Entwi...

Beschluss:
abgelehnt
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Nach Einbringung des Antrags durch Herrn Menzel weisen Mitglieder des Ortsbeirates darauf hin, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Gelegenheit geboten habe, solche Einwendungen zu machen.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat möge beschließen:


Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, für die Erstellung des B-Plan 19 die Schutz- und Entwicklungsziele des LSG „nigswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ und NSG „beritzer Heide“ nachvollziehbar zu beachten. Der B-Planentwurf ist entsprechend unter Beachtung der Schutz- und Entwicklungsziele der Schutzgebiete zu überarbeiten und das Einvernehmen mit den Anerkannten Naturschutzverbänden herbei zu führen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Planung den Schutz- und Entwicklungszielen der Schutzgebiete widerspricht.

 

Die Inanspruchnahme sowie   Beeinträchtigungen von Schutzgebietsflächen im Rahmen des Planvorhabens sind aus Naturschutzsicht abzulehnen.

 

Auf § 44 Absatz 1 BNatSchG und § 39 Abs. 5 BNatSchG sowie das Verschlechterungsverbot wird ausdrücklich hingewiesen.

 

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