26.05.2020 - 2 Feststellung der Anwesenheit sowie der ordnungs...

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Frau Eisenblätter stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zu Beginn der Sitzung sind 8 von 9 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit des Ausschusses gegeben.

 

Die Niederschrift zur Sitzung vom 12.05.2020 liegt noch nicht vor. Die Abstimmung erfolgt in der Sitzung am 16.06.2020.

 

Anschließend bittet Frau Eisenblätter um Abstimmung über die Tagesordnung.

Sie teilt mit, dass die Tagesordnung um einen Punkt 6.2 Information zur Vergabe der Leistung einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen“ erweitert wird.

Auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE wird die Drucksache 20/SVV/0223 „Ergänzung Leitlinie Grundstücksverkäufe“ (TOP 4.3) zurückgestellt und erneut aufgerufen, wenn sich der SBWL-Ausschuss damit befasst hat.

Die Bürgerhaushaltsanträge  der Tagesordnungspunkte 5.2, 5.4, 5.5 und 5.6 liegen nicht in der fachlichen Zuständigkeit des GSWI-Ausschusses und sollten deshalb lediglich zur Kenntnis genommen werden. Der Bürgerhaushaltsantrag zu TOP 5.1 ist mit Beschluss 20/SVV/0425 erledigt und muss deshalb nicht beraten werden.

Zum TOP 5.3 „Wohngemeinschaften für junge Menschen mit Behinderung fördern“

(DS 20/SVV/0041) liegt ein Antrag auf Rederecht für Frau Rooseboom für den Verein EIHP e.V. vor. Der Antrag sollte heute in erster Lesung beraten und zusammen mit dem Nachtragshaushalt  in zweiter Lesung beschlossen werden.

 

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

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